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Mitbestimmung im Arbeitsschutz: Betriebsrat als Partner / 4 Fazit

Julius Scheil, Joachim Schwede †
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In Einzelheiten gibt es immer wieder Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat zu Themen des Arbeitsschutzes. Dennoch kann festgestellt werden, dass im Verhältnis zur Gesamtheit des möglichen Streitpotenzials Rechtsauseinandersetzungen hier eher selten sind. Die Einbeziehung des Betriebsrats in den betrieblichen Arbeitsschutz durch den Arbeitgeber bringt für diesen in der Mehrzahl der Fälle einen nicht zu unterschätzenden Nutzen. Neben der Tatsache, dass betriebliches Know-how nutzbar gemacht werden kann, ist erfolgreicher Arbeitsschutz nur denkbar, wenn dieser in den Köpfen der Mitarbeiter verankert ist. Die dazu notwendige Überzeugungsarbeit zu leisten, ist zwar Aufgabe des Arbeitgebers und seiner Beauftragten. Sie kann aber erheblich vereinfacht werden, wenn man sich des Betriebsrats und dessen Verwurzelung in der Mitarbeiterschaft bedient.

 
Wichtig

Interesse des Betriebsrats aktiv nutzen

Der Betriebsrat hat ein eigenständiges Interesse daran, den Arbeitsschutz zu "seinem Thema" zu machen, um bei der Belegschaft "punkten" zu können. Diese gemeinsame Interessenlage zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat zum Nutzen aller Arbeitnehmer im Betrieb sollte aktiv eingesetzt werden.

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