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Alter(n)sgerechte Arbeitsgestaltung

Prof. Dr.-Ing. Martin Schmauder
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Zusammenfassung

 
Überblick

Eine alter(n)sgerechte Gestaltung der Arbeit zielt darauf ab, die Anforderungen der Arbeit und die Fähigkeiten der Beschäftigten aufeinander abzustimmen. Unternehmen bietet ein solcher alter(n)sgerechter Gestaltungsansatz die Möglichkeit, Arbeitsschutz- und Unternehmensinteressen in Einklang zu bringen.

Aufbauend auf Analyseergebnissen zur demografischen Situation im Unternehmen können mit Maßnahmen der Arbeitssystemgestaltung und der Betriebsorganisation erkannte Defizite reduziert werden. Gleichzeitig erreicht man damit eine Verbesserung der Zukunftsfähigkeit, da ebenfalls die gesundheitliche Entwicklung der jüngeren Beschäftigten in den Blick genommen wird.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Die Aufforderung zur alter(n)sgerechten Arbeitsgestaltung ergibt sich neben den langfristigen wirtschaftlichen Erfordernissen auch aus dem Arbeitsschutzgesetz. In § 4 Abs. 3 ist aufgeführt, dass bei den Maßnahmen des Arbeitsschutzes der Stand von Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstigen gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen zu berücksichtigen ist. Da zwischenzeitlich doch viele gesicherte Erkenntnisse zur alter(n)sgerechten Arbeitsgestaltung vorliegen, müssen diese berücksichtigt werden.

Weiterhin muss die DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" beachtet werden. Im Rahmen der Grundbetreuung muss auf die im Betrieb vorhandene demografische Situation aufmerksam gemacht werden. Dieses hat ggf. einen Einfluss auf die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen und Unterweisungen sowie auf die Aufbau- und Ablauforganisation. Im Rahmen der betriebsspezifischen Betreuung können und müssen Schwerpunkte gesetzt werden. Neben der Berücksichtigung der Weiterentwicklung des Standes der Technik und der Arbeitsmedizin (vgl. Anla...

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