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AGG

Dr. Madelaine Isabelle Baade
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Kurzbeschreibung

FAQ zum AGG: Häufig gestellte Fragen zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz.

Vorbemerkung

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) stellt die Arbeit im Personalbereich vor weitreichende Herausforderungen. Denn die gesetzliche Pflicht, Benachteiligungen zu unterlassen bzw. diesen bereits vorzubeugen, beginnt schon bei der Stellenausschreibung und setzt sich fort bis zur Kündigung.

Lesen Sie hier die wesentlichen Fragen, die sich in diesem Zusammenhang stellen.

1. Allgemeines

2. Formen von Diskriminierungen

3. Geschützte Merkmale

4. Pflichten aus dem AGG

5. Folgen bei Verstoß

6. Stellenausschreibung und AGG

7. Prozessuales

1. Allgemeines

1.1 Welche Arten von Diskriminierungen erfasst das AGG?
Das AGG verbietet Diskriminierungen in Beschäftigung und Beruf aus 8 Gründen: der Rasse oder der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität.
1.2 Was bedeutet Diskriminierung?
Das AGG verwendet nicht ausdrücklich den Begriff der Diskriminierung; dabei handelt es sich um eine Art Oberbegriff, unter den die im Gesetz genannten Begriffe der unmittelbaren und mittelbaren Benachteiligung, der Belästigung und der sexuellen Belästigung fallen, vgl. § 3 AGG.[1]
1.3 Welche Rolle spielt das europäische Recht und die Rechtsprechung des EuGH?
Das AGG dient der Umsetzung der Antidiskriminierungsrichtlinien der europäischen Union. Sowohl die in den Richtlinien enthaltenen Vorgaben als auch die Rechtsprechung des EuGH hierzu spielen eine wichtige Rolle. Entwicklungen in diesem Bereich sind vom Arbeitgeber im Auge zu behalten und stets zu berücksichtigen.
[1] Mehr dazu s. 2. Formen der Diskriminierung.

2. Formen von Diskriminierungen

2.1 Was ist eine unmittelbare Benachteiligung?

Eine unmittelbare Benachteiligung i. S. d. AGG liegt vor, wenn eine Person aufgrund eines in § 1 AG...

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