Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Ehrenamtliche Tätigkeit: Abgrenzung zum Arbeitsverhältnis / 4.3 Freistellungsansprüche des Arbeitnehmers für Ehrenamtsaufgaben

Dr. Christian Schlottfeldt
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Ehrenamtlich Tätige stehen häufig vor der Herausforderung, Ehrenamt und Erwerbsarbeit miteinander zu vereinbaren. Dies trifft vor allem für Organisationen wie die Freiwillige Feuerwehr oder das Technische Hilfswerk zu, die eine Präsenz des Ehrenamtsinhabers ggf. auch während seiner Arbeitszeiten im Hauptberuf bedingen. Grundsätzlich besteht dabei kein Anspruch auf (bezahlte) Freistellung wegen ehrenamtlicher Tätigkeiten bei der Kollision mit der Arbeitspflicht.[1] In einer Reihe von Fällen bestehen jedoch landesrechtliche Ansprüche auf Freistellung unter Entgeltfortzahlung zur Wahrnehmung eines Ehrenamts und ein Gebot des Ausgleichs sonstiger Nachteile.

So hat etwa ein Arbeitnehmer, der während der Arbeitszeit an Einsätzen, Übungen und Ausbildungsveranstaltungen der Freiwilligen Feuerwehr oder des Katastrophenschutzes teilnehmen muss, für die Dauer der Teilnahme unter Gewährung des Arbeitsentgelts einen Freistellungsanspruch von der Arbeitsleistung.[2] Daneben besteht ein Anspruch auf bezahlte Freistellung auch während der erforderlichen Regeneration nach Einsätzen.

Sind Arbeitnehmer als ehrenamtliche Richter tätig, so sind sie gemäß § 45 Abs. 1a Satz 2 DRiG für die Zeit ihrer Amtstätigkeit von ihrem Arbeitgeber von der Arbeitsleistung freizustellen. Der Arbeitnehmer ist ohne Minderung der Vergütung freizustellen, soweit die Arbeitszeit als auch die Tätigkeit im Ehrenamt zeitlich genau festgelegt sind und die Zeitspanne des Ehrenamts mit der betrieblich festgelegten Arbeitszeit kollidiert. Hat der Arbeitnehmer die Möglichkeit flexibler Arbeitszeitgestaltung (z. B. im Rahmen von Gleitzeit), so ist er verpflichtet, diese Möglichkeiten auszuschöpfen, um seinen Arbeitspflichten nachzukommen.[3]

Im Übrigen besteht grundsätzlich kein Anspruch des Arbeitnehmers auf bezahlte oder ...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Meistgelesene Beiträge
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses / 3.1 Urlaub für das Jahr der Beendigung des Arbeitsverhältnisses festsetzen
    1.333
  • Altersrente (für langjährig Versicherte) / 2.2 Vertrauensschutz
    866
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses / 3.1.2 Zu viel genommener Urlaub
    862
  • Arbeitsmittel und Arbeitskleidung / 9.1 Werbungskostenabzug bei Arbeitnehmern für Reinigungskosten
    826
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen / 7.3 Begünstigte Aufwendungen
    796
  • Fahrräder, Elektrofahrräder: Privatnutzung / 5 Anschaffung und Abschreibung eines E-Bikes
    701
  • Sonderabschreibung: Voraussetzungen, Höhe und Buchung / 7 Sonderabschreibung: Übersicht
    701
  • Innergemeinschaftlicher Erwerb: Umsatzsteuerlich richtig zuordnen und buchen
    695
  • Jubiläumszuwendung
    662
  • § 7 Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in Forderu ... / 5. Muster: Die Drittschuldnererklärung – Arbeit
    653
  • Geldbußen, Ordnungsgelder und Verwarnungsgelder
    646
  • Pauschalbesteuerung von Sachzuwendungen nach § 37b EStG
    614
  • Mahnung und Mahnverfahren / 7.3 Buchung Mahngebühren und Verzugszinsen
    612
  • Steuer Check-up 2026 / 2.1.3 Sonderabschreibung: E-Fahrzeuge
    611
  • Vorsteuerabzug / 9 Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs
    603
  • GmbH, Gewinnausschüttung
    588
  • Arbeitsessen mit Arbeitnehmern
    574
  • Betriebsbedingte Kündigung: Sozialauswahl / 1.4 Auswahlschemata (z. B. Punktesysteme)
    557
  • Jubiläumsgeld
    552
  • Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge / 2 Zuschlagssätze
    539
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Personal Office Gold
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Personal
Haufe Shop: Mitarbeiterbindung
Mitarbeiterbindung
Bild: Haufe Shop

Mitarbeiterbindung senkt die betrieblichen Kosten und fördert Wertschöpfung, Flexibilität und Innovationskraft im Unternehmen. Gunther Wolf beschreibt, wie Sie fachliches Know-how und Kompetenzen binden und erklärt den Weg zu einer mitarbeiterzentrierten Erfolgskultur mit zahlreichen Beispielen. 


Newsletter Personalmagazin – neues lernen

Jede Woche Inspiration für das Corporate Learning. Abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter! Unsere Themen:  

  • Personal- und Organisationsentwicklung
  • Training, Coaching und Mitarbeiterführung
  • Digitalisierung und Lerntechnologien
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Personal Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe HR Chatbot Haufe Akademie Semigator Enterprise rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Personal Shop
Personal Software Arbeits- & Sozialrecht Lohn & Gehalt Produkte Personalmanagement Lösungen Haufe Shop Buchwelt
 

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren