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Langzeitkonten / 3 Sabbatical als Beispiel für die Verwendung eines Langzeitkontos

Christiane Droste-Klempp, Stefanie Hock
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Das Sabbatical ist kein fest definierter Rechtsbegriff. Umgangssprachlich versteht man darunter eine längere Freistellung, quasi eine "Auszeit" vom Arbeitsleben.

Ein Sabbatical ist eine besondere, zeitlich befristete Form der Teilzeitbeschäftigung, die sich über einen längeren Zeitraum – mehrere Monate oder häufig auch mehrere Jahre – erstreckt und aus 2 Phasen besteht: aus einer Arbeitsphase ("Ansparphase"), in der der Beschäftigte i. d. R. ohne Arbeitszeitverkürzung ist, und aus einer Freistellungsphase, in der der Beschäftigte gänzlich vom Dienst freigestellt ist. Insofern entspricht sie der gesetzlich ausgestalteten bisherigen Altersteilzeit im Blockmodell, bei der es sich im Grunde um die spezifische Ausformung eines Sabbaticals in der "Vorruhestands-Variante" handelt. Ein Sabbatical kann jedoch auch im laufenden Arbeitsverhältnis vereinbart werden (sog. "Sabbatjahr").

Die in der Freistellungsphase nicht erbrachte Arbeitsleistung muss in der vorhergehenden oder nachfolgenden Arbeitsphase erbracht werden. Innerhalb des vereinbarten Gesamtzeitraums eines Sabbaticals wird eine (befristete) durchgehende Teilzeitbeschäftigung ausgeübt. Während des Gesamtzeitraums des Sabbaticals erhält der Beschäftigte ein anteiliges Entgelt.

Hinsichtlich der Gesamtdauer des Sabbaticals bestehen keine gesetzlichen Vorgaben. Im Hinblick auf die Planbarkeit und Überschaubarkeit sollte jedoch ein Gesamtzeitrahmen von 7 Jahren nicht überschritten werden.

Auch ist die Dauer der Freistellungsphase rechtlich nicht vorgegeben. Die Freistellungsphase kann also durchaus länger als ein Jahr oder aber auch einen kürzeren Zeitraum betragen. Ebenso wenig ist das Verhältnis der Dauer der Arbeitsphase zu derjenigen der Freistellungsphase vorgegeben.

Auch hinsichtlich der Platzierung der Arbeitsphase und der ...

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