2.3.1 Struktur der Entgelttabelle – Anlage A
Die Entgelttabelle gliedert sich seit 2017 (bzw. im Bereich des Bundes seit 2018) in 17 verschiedene Entgeltgruppen. Zur jeweiligen Entgeltgruppe sind, mit Ausnahme der Entgeltgruppe 1 (hier 5 Stufen), 6 Stufen hinterlegt.
Die Tabellenwerte der Entgelttabelle verlaufen nicht gleichmäßig, und zwar weder in den Stufen noch in den Abständen zur nächsthöheren Entgeltgruppe. Bei den vereinbarten Werten haben sich die Tarifvertragsparteien am durchschnittlichen Lebenserwerbseinkommen entsprechender Beschäftigter nach den bisher geltenden Tarifverträgen orientiert. Sie haben dabei das gemeinsame tarifpolitische Ziel umgesetzt, für jüngere Beschäftigte attraktivere Entgeltbedingungen zu schaffen.
In der Tarifrunde 2018 wurde dem Aspekt der Gewinnung von Fach- und Nachwuchskräften insofern Rechnung getragen, dass es durchgängig zu einer Aufwertung der Stufen in der jeweiligen Entgeltgruppe kam. Das in Stufe 1 (Entgeltgruppen 2 bis 15) gegenüber der jeweiligen Stufe 2 um ca. 10 % abgesenkte Tabellenentgelt, welches eine 1-jährige Einarbeitungszeit abbilden sollte, wurde abgeschafft. Hierfür wurden zunächst die Tabellenwerte der Stufe 2 den Tabellenwerten der Stufe 1 zugeordnet. Diese Stufenverschiebung wurde über alle Stufen hinweg durchgeführt. Für die Stufe 6 der Entgeltgruppen 2 bis 15 wurden gänzlich neue Tabellenwerte vereinbart.
Nicht nur in der Tarifrunde 2018 wurde eine Aufwertung der Stufen für Nachwuchskräfte vereinbart.
Bereits mit dem Inkrafttreten des TVöD wurden die vereinbarten Stufenwerte für jüngere Beschäftigte höher ausgestaltet als im Vergleich zum bisherigen Verlauf der Vergütungs- und Lohngruppen, welche einen höheren Anstieg in den Endstufen aufwiesen. Im Gegenzug sind die Endwerte der neuen Entgelttabelle gegenüber dem Niveau des BAT abgesenkt worden (Prinzip der...