Entgeltgruppe 5

Das Tätigkeitsmerkmal der Entgeltgruppe 5 wurde inhaltlich unverändert aus der Vergütungsgruppe VII übernommen. Die Beschäftigten der Vergütungsgruppe VII sind auch bisher nach Anlage 1 und 3 TVÜ-VKA der Entgeltgruppe 5 zugeordnet.

Entgeltgruppe 6

Entgeltgruppe 6 beinhaltet die Tätigkeitsmerkmale der Vergütungsgruppe VIb Fallgruppen 1 und 3. Die Beschäftigten der Vergütungsgruppe VIb Fallgruppen 1 und 3 sind nach Anlage 1 und 3 TVÜ-VKA der Entgeltgruppe 6 zugeordnet.

Entgeltgruppe 7

Anders als in den Entgeltordnungen Bund und TV-L wird die Entgeltgruppe 7 erstmals mit Tätigkeitsmerkmalen hinterlegt. Hierzu wurden die Tätigkeitsmerkmale der Vergütungsgruppe VIb Fallgruppe 2 und 4 mit je 8-jährigem Bewährungsaufstieg nach Vergütungsgruppe Vc Fallgruppe 2 bzw. 4 übernommen. Die Beschäftigten sind nach Anlage 1 TVÜ-VKA der Entgeltgruppe 8 zugeordnet. Beschäftigte, die nach dem 1.10.2005 eingestellt wurden oder in diese Tätigkeit gewechselt sind, wurden nach Anlage 3 TVÜ-VKA bisher der Entgeltgruppe 6 zugeordnet. Sie werden auf Antrag in die EG 7 höhergruppiert.

Entgeltgruppe 9a

Entgeltgruppe 8 ist für diese Beschäftigten nicht vorgesehen. Entgeltgruppe 9a baut in den ersten beiden Fallgruppen auf der Entgeltgruppe 6 auf. Sie beinhaltet die Tätigkeitsmerkmale der Vergütungsgruppe Vc Fallgruppe 1 und 3 mit dem Bewährungsaufstieg in Vergütungsgruppe Vb Fallgruppe 3 bzw. Fallgruppe 4. Die Beschäftigten sind bisher nach Anlage 1 TVÜ-VKA der "kleinen" Entgeltgruppe 9 mit der besonderen Stufenlaufzeit der Stufe 4 (9 statt 4 Jahre) und Stufe 5 als Endstufe und nach Anlage 3 TVÜ-VKA der Entgeltgruppe 8 zugeordnet. Die Beschäftigten in der "kleinen" EG 9 wurden am 1.1.2017 in die EG 9a, die Beschäftigten in der Entgeltgruppe 8 in die EG 8 übergeleitet mit der Möglichkeit auf Antrag in die Entgeltgruppe 9a höhergruppiert zu werden.

In der Fallgruppe 3 wurde unverändert das Merkmal aus der Vergütungsgruppe Vb Fallgruppe 1 übernommen.

Entgeltgruppe 9b

Das Tätigkeitsmerkmal der Entgeltgruppe 9b wurde inhaltlich unverändert aus der Vergütungsgruppe Vb Fallgruppe 2 (mit Aufstieg nach Vergütungsgruppe IVb) übernommen. Sie waren bisher nach Anlage 1 und 3 TVÜ-VKA der Entgeltgruppe 9 zugeordnet und sind in die Entgeltgruppe 9b Fallgruppe 2 übergeleitet worden.

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