Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Eingruppierung – Entgeltordnung TVöD-Bund / 7.2.6 Einstufung über- oder untergeordneter Mitarbeiter

Stefanie Hock
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Die Eingruppierung über- oder untergeordneter Mitarbeiter spielt i. d. R. keine Rolle, es sei denn, dass das Tätigkeitsmerkmal selbst die Eingruppierung von der Anzahl und Eingruppierung der unterstellten Mitarbeiter abhängig macht.

 
Praxis-Beispiel

Entgeltgruppe 14 Fallgr. 4 Teil I der Entgeltordnung. Hier werden Beschäftigte mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrung entsprechende Tätigkeiten ausüben, eingruppiert, denen mindestens 3 Beschäftigte mindestens der Entgeltgruppe 13 durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind.

Berücksichtigt werden darf jedoch stets nur die tarifgerechte Eingruppierung der Mitarbeiter, nicht etwa eine übertarifliche. Im obigen Beispiel reicht es nicht aus, wenn einem Beschäftigten 3 Beschäftigte EG 13 unterstellt sind, wenn einer davon "übertariflich" nach EG 13 bezahlt wird.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe TVöD Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Meistgelesene Beiträge
  • Freibeträge: Lohn- und einkommensteuerliche Bewertung / 4.1 ELStAM-Freibetrag
    1
  • Eingruppierung – Entgeltordnung TVöD-Bund / 4.1.3 Geltung der einzelnen Teile der Entgeltordnung (§ 3 TV EntgO Bund)
    1
  • Anlage 1a zum BAT Bund/TdL / Vergütungsgruppe I a
    0
  • Anlage 1a zum BAT Bund/TdL / Vergütungsgruppe V a
    0
  • Anlage 1a zum BAT Bund/TdL / Vergütungsgruppe V b
    0
  • Ausbildungsintegrierter dualer Studiengang – TVSöD / 2.7.1.1 Entgelt während des Ausbildungsteils
    0
  • Aushilfen (BAT) / 4.1.3 Haushaltsnahme geringfügig entlohnte Beschäftigungsverhältnisse
    0
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses / 2.1 Abrechnung der monatlichen Entgelte
    0
  • Digitalisierung / 1.4.4 Ausschlusstatbestände
    0
  • Eingruppierung – Entgeltordnung TVöD-Bund / 14.9 Weitere wichtige Änderungen des TVÜ- Bund
    0
  • Entgeltordnung VKA / VI. Beschäftigte im Fernmeldebetriebsdienst
    0
  • Gewerkschaften/Streik (BAT) / 3.5.3 Beihilfe
    0
  • Hock, Stehle, Wäldele (u.a.), BPersVG §§ 46-48 BPersVG ( ... / 1 Bundesrecht
    0
  • Hock, Stehle, Wäldele (u.a.), BPersVG §§ 72-75 BPersVG ( ... / 3.10.2 Zusammensetzung
    0
  • Hock, Stehle, Wäldele (u.a.), BPersVG § 84 BPersVG (und ... / 3.10.6 Disziplinarklage
    0
  • Jansen, SGB IV § 112 Allgemeines über Bußgeldvorschriften / 2 Rechtspraxis
    0
  • Jansen, SGB VI § 85 Entgeltpunkte für ständige Arbeiten ... / 2.1 Entgeltpunkte für ständige Arbeiten unter Tage (Leistungszuschlag)
    0
  • Jansen, SGB X § 61 Ergänzende Anwendung von Vorschriften / 1 Allgemeines
    0
  • Jung, SGB VII § 197 Übermittlungspflicht weiterer Behörden / 2 Rechtspraxis
    0
  • Kündigung (BAT) / 6.2 Persönlicher Geltungsbereich des KSchG
    0
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe TVöD Office Premium
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Produktempfehlung


Zum Thema Öffentlicher Dienst
Haufe Shop: Arbeitszeugnisse für den öffentlichen Dienst
Arbeitszeugnisse für den ÖD
Bild: Haufe Shop

Erstellen Sie schnell und effektiv rechtssichere Arbeitszeugnisse. Dieses Buch bietet Ihnen viele Musterzeugnisse für Angestellte des Bundes, der Länder und Kommunen.


Newsletter Arbeitsschutz
Newsletter Digitalisierung & Transformation im Öffentlichen Dienst

Aktuelle Informationen zum Thema Digitalisierung & Transformation im Öffentlichen Dienst frei Haus – abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Digitalisierung
  • Transformation
  • Weiterbildung
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Öffentlicher Dienst Archiv
Haufe Group
Haufe Öffentlicher Sektor Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe HR Chatbot Haufe Akademie rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Shop Öffentlicher Dienst
Öffentlicher Dienst Produkte Komplettlösungen Finanzen & Controlling Produkte Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren