Für Psychotherapeuten gilt die Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, wonach sich die Gebühren nach den Abschnitten B und G des Gebührenverzeichnisses der GOÄ berechnen. Zur Überschreitung des Schwellenwerts gelten die Ausführungen unter "Ärzte/Zahnärzte".

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