Für Psychotherapeuten gilt die Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, wonach sich die Gebühren nach den Abschnitten B und G des Gebührenverzeichnisses der GOÄ berechnen. Zur Überschreitung des Schwellenwerts gelten die Ausführungen unter "Ärzte/Zahnärzte".
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt TVöD Office Professional. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen