Auszubildende haben das Recht, sich an Streikaktionen für verbesserte Ausbildungsbedingungen zu beteiligen.[1] Personen, die in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis stehen, haben nicht das Recht, sich an Arbeitskampfmaßnahmen zu beteiligen. Auch während interner Schulungsveranstaltungen oder des Berufsschulunterrichts besteht das Streikrecht.

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