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Änderungstarifvertrag Nr. 3 vom 29. April 2016 zum Tarifvertrag über die Entgeltordnung des Bundes (TV EntgO Bund) vom 5. September 2013

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Informationen über diesen Tarifvertrag

TV EntgO Bund - Änderungstarifvertrag Nr. 3 vom 29. April 2016

Datum: 29. April 2016

Bemerkung

Änderungstarifvertrag Nr. 3 vom 29. April 2016 zum Tarifvertrag über die Entgeltordnung des Bundes vom 5. September 2013

§ 1 Änderung des TV EntgO Bund

Der Tarifvertrag über die Entgeltordnung des Bundes (TV EntgO Bund) vom 5. September 2013, zuletzt geändert durch den Änderungstarifvertrag Nr. 2 vom 18. Dezember 2014, wird wie folgt geändert:

  1. § 15 wird wie folgt geändert:

    1. In Absatz 2 Satz 2 werden die Wörter "vom 1. März 2014 bis 28. Februar 2015 monatlich 159,11 Euro und ab 1. März 2015 monatlich 162,93 Euro" durch die Wörter "vom 1. März 2016 bis 31. Januar 2017 monatlich 166,84 Euro und ab 1. Februar 2017 monatlich 170,76 Euro" ersetzt.
    2. In Absatz 3 Satz 2 werden die Wörter "vom 1. März 2014 bis 28. Februar 2015 monatlich 272,38 Euro und ab 1. März 2015 monatlich 278,92 Euro" durch die Wörter "vom 1. März 2016 bis 31. Januar 2017 monatlich 285,61 Euro und ab 1. Februar 2017 monatlich 292,32 Euro" ersetzt.
  2. In § 16 Abs. 3 werden die Wörter "vom 1. März 2014 bis 28. Februar 2015 monatlich 272,38 Euro und ab 1. März 2015 monatlich 278,92 Euro" durch die Wörter "vom 1. März 2016 bis 31. Januar 2017 monatlich 285,61 Euro und ab 1. Februar 2017 monatlich 292,32 Euro" ersetzt.
  3. In § 17 wird die Tabelle wie folgt gefasst:

    Nr. der Entgeltgruppenzulage Betrag vom 1. März 2016 bis 31. Januar 2017 Betrag ab 1. Februar 2017
    EUR je Monat EUR je Monat
    1 60,23 61,65
    2 82,14 84,07
    3 92,01 94,17
    4 104,04 106,48
    5 114,98 117,68
    6 122,66 125,54
    7 132,51 135,62
    8 150,67 154,21
  4. In § 18 wird die Tabelle wie folgt gefasst:

    Nr. der Zulage Betrag vom 1. März 2016 bis 31. Januar 2017 Betrag ab 1. Februar 2017
    EUR je Monat EUR je Stunde EUR je Monat EUR je Stunde
    1   1,42   1,45
    2 486,21   497,64  
    3 451,15   461,75  
    4 418,38   428,21  
    5 387,9...

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    0
  • Infektionsschutz / 1.5 Rechtsfolge
    0
  • Jansen, SGB VI § 168 Beitragstragung bei Beschäftigten / 2.14 Beschäftigte in knappschaftlichen Betrieben (Abs. 3)
    0
  • Jansen, SGB VI § 170 Beitragstragung bei sonstigen Versi ... / 2.6 Bezieher von Pflegeunterstützungsgeld (Abs. 1 Nr. 2 Buchst. e)
    0
  • Jansen, SGB VI § 236 Altersrente für langjährig Versicherte / 2.4.1 Ausübung einer Erwerbstätigkeit vor Erreichen der Regelaltersgrenze
    0
  • Jansen, SGB VI § 256b Entgeltpunkte für glaubhaft gemach ... / 2.1.1 Grundsätzliches
    0
  • Jansen, SGB VI § 66 Persönliche Entgeltpunkte / 2.6 Praxishinweise
    0
  • Jung, SGB VII § 107 Besonderheiten in der Seefahrt
    0
  • Jung, SGB VII § 83 Jahresarbeitsverdienst kraft Satzung / 0 Rechtsentwicklung
    0
  • Kommunalverfassung Brandenburg [bis 08.06.2024] / §§ 1 - 4 Abschnitt 1 Grundlagen
    0
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