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ZAP 23/2019, Anwaltsmagazin / 1 Experten skeptisch gegenüber Anti-Share-Deals-Gesetz

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Die Bundesregierung möchte Umgehungen bei der Erhebung der Grunderwerbsteuer eindämmen und hat deshalb ein Gesetzesvorhaben auf den Weg gebracht, mit dem entsprechende Gestaltungen erschwert werden (vgl. dazu ZAP-Anwaltsmagazin 20/2019, S. 1046). Zu diesem Vorhaben fand Mitte Oktober eine Expertenanhörung im Finanzausschuss des Deutschen Bundestags statt.

Dort bezweifelten allerdings einige Experten, dass die Anzahl zur Vermeidung von Grunderwerbsteuer vorgenommener Share Deals mit dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes (BT-Drucks 19/13437) in Zukunft reduziert werden könne. Dem Gesetzentwurf, so die Kritiker, fehle eine zielgenaue Ausrichtung, so dass mit erheblichen "Kollateralschäden" für sämtliche Branchen zu rechnen sei.

Laut Gesetzentwurf wird Grunderwerbsteuer immer dann fällig, wenn das Eigentum an einem Grundstück übergeht. Um Grunderwerbsteuer zu vermeiden, werde häufig ein Unternehmen gegründet, dessen einziger Vermögensgegenstand ein Grundstück sei. Wenn statt des Grundstücks tatsächlich Anteile an dieser Gesellschaft erworben würden, bleibe die Gesellschaft rechtlich Eigentümerin des Grundstücks. Ein Eigentumswechsel finde nicht statt. Nach der bisherigen Steuerregelung wird bei einem Erwerb von weniger als 95 % der Anteile einer solchen Gesellschaft innerhalb von fünf Jahren keine Grunderwerbsteuer fällig. Es werde davon ausgegangen, dass das Gestaltungsmodell Share Deals in der gegenwärtigen Rechtslage bei hochpreisigen Transaktionen zu durchaus nennenswerten Steuermindereinnahmen führen dürfte, heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs.

Die Neuregelung sieht nun vor, dass die Beteiligungsschwelle, ab der ein Grundstückserwerb angenommen wird, auf 90 % abgesenkt wird. Außerdem soll die ...

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