BMF, Schreiben v. 30.12.2002, IV B 2 - S 7092 - 127/02
Bezug: BMF 10.12.1999, IV B 2 – S 7092 – 170/99
1 Anlage
Richtlinie 98/80/EG des Rates vom 12.10.1998 zur Ergänzung des gemeinsamen Mehrwertsteuersystems und zur Änderung der Richtlinie 77/388/EWG – Sonderregelung für Anlagegold (ABl. EG 1998 Nr. L 283 S. 31 und ABl. EG 1999 Nr. L 22 S. 75);
Verzeichnis der Goldmünzen für das Jahr 2003
Die Liste der Goldmünzen, die für das Jahr 2003 die Kriterien des Artikels 26b Teil A Ziffer ii) der 6. EG-Richtlinie erfüllen, wurde von der EU-Kommission am 15.11.2002 im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften (ABl. EG 2002 Nr. C 279 S. 4; Berichtigung: ABl. EG 2002 Nr. C 309 S. 20) veröffentlicht. Zu Ihrer Information übersende ich in der Anlage einen Abdruck dieser Liste nebst der Berichtigung. Auf mein Schreiben vom 8.11.2001, IV B 2 – S 7092 – 128/01 nehme ich Bezug.
Anlage
Liste der Goldmünzen, die die Kriterien des Artikels 26b Buchstabe A Ziffer ii) der Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17.5.1977, geändert durch die Richtlinie 98/80/EG vom 12.10.1998 (Sonderregelung für Anlagegold), erfüllen
(2002/C 279/034)
Gültig für das Jahr 2003
ERLÄUTERUNGEN
a) Diese Liste berücksichtigt die innerhalb der in Artikel 26b Buchstabe A der Sechsten Mehrwertsteuerrichtlinie (geändert durch Richtlinie 98/80/EG vom 12.10.1998) gesetzten Frist bei der Kommission eingegangenen Beiträge der Mitgliedstaaten.
b) Es wird davon ausgegangen, dass die in dieser Liste aufgeführten Münzen die Kriterien des Artikels 26b erfüllen und deshalb als Anlagegold zu behandeln sind. Demzufolge ist ihre Lieferung während des gesamten Jahres 2003 von MwSt befreit.
c) Die Steuerbefreiung gilt für alle Emissionen eines in dieser Liste verzeichneten Stücks, außer für Münzen mit einer Reinheit von weniger als 900 Tausendstel. ...