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USt-Harmonisierungs-Richtlinie, Sechste (77/388/EWG) [bi ... / Art. 26b Sonderregelung für Anlagegold

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A. Begriffsbestimmungen

1Im Sinne dieser Richtlinie und unbeschadet anderer Gemeinschaftsvorschriften bedeutet "Anlagegold":

 

i)

Gold in Barren- oder Plättchenform mit einem von den Goldmärkten akzeptierten Gewicht und einem Feingehalt von mindestens 995 Tausendsteln, unabhängig davon, ob es durch Wertpapiere verbrieft ist oder nicht. 2Die Mitgliedstaaten können kleine Goldbarren oder -plättchen mit einem Gewicht von höchstens 1 g von der Regelung ausnehmen;

 

ii)

Goldmünzen,

  • die einen Feingehalt von mindestens 900 Tausendsteln aufweisen,
  • die nach dem Jahr 1800 geprägt wurden,
  • die in ihrem Ursprungsland gesetzliches Zahlungsmittel sind oder waren und
  • die üblicherweise zu einem Preis verkauft werden, der den Offenmarktwert ihres Goldgehalts um nicht mehr als 80 v. H. übersteigt.

3Für die Zwecke dieser Richtlinie gelten solche Münzen als nicht aus numismatischem Interesse verkauft.

4Jeder Mitgliedstaat teilt der Kommission vor dem 1. Juli jeden Jahres und erstmals 1999 mit, welche diese Kriterien erfüllenden Münzen in dem betreffenden Mitgliedstaat gehandelt werden. 5Die Kommission veröffentlicht vor dem 1. Dezember jeden Jahres ein erschöpfendes Verzeichnis dieser Münzen in der Reihe C des Amtsblatts der Europäischen Gemeinschaften. 6Die in diesem Verzeichnis aufgeführten Münzen gelten als Münzen, die während des gesamten Jahres, für das das Verzeichnis gilt, die genannten Kriterien erfüllen.

B. Sonderregelungen für Umsätze mit Anlagegold

1Die Mitgliedstaaten befreien von der Mehrwertsteuer die Lieferung, den innergemeinschaftlichen Erwerb und die Einfuhr von Anlagegold, einschließlich Anlagegold in Form von Zertifikaten über Sammel- oder einzelverwahrtes Gold und über Goldkonten gehandeltes Gold, insbesondere auch Golddarlehen und Goldswaps, durch die ein Eigentumsrecht an A...

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      BMF, Schreiben v. 5.1.2004, IV B 2 - S 7068 - 15/03 Richtlinie 98/80/EG des Rates vom 12.10.1998 zur Ergänzung des gemeinsamen Mehrwertsteuersystems und zur Änderung der Richtlinie 77/388/EWG – Sonderregelung für Anlagegold (ABl EG 1998 Nr. L 283 S. 31 ...

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