Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

BE v. 09./10.09.2003: Krankenversicherung der Rentner / TOP 12 Abweichendes Rentenantragsdatum auf der Meldung nach § 201 Abs. 1 SGB V und dem entsprechenden Datum im Rentenbescheid

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Sachstand:

Das Rentenantragsdatum wird von der Krankenkasse aufgrund der vom Rentenversicherungsträger eingehenden Meldung nach § 201 Abs. 1 SGB V (Papier) manuell erfasst. Dieses Datum ist nach § 189 Abs. 2 Satz 1 SGB V maßgebend für den Beginn der Mitgliedschaft als Rentenantragsteller. Aufgrund einer Programmänderung wird im AOK-Bereich seit einiger Zeit das gespeicherte Rentenantragsdatum mit dem Datum, das der Rentenversicherungsträger mit dem Meldegrund 11 anlässlich der Bescheiderteilung der Rente maschinell meldet, verglichen. Weichen die Daten voneinander ab, muss manuell eingegriffen werden.

Aufgrund der abweichenden Daten aus dem Rentenbescheid ist eine Korrektur des Beginns der Mitgliedschaft als Rentenantragsteller vorzunehmen. Das führt nicht nur zu einem erheblichen Arbeitsaufwand in der Sachbearbeitung, sondern auch zu einer negativen Außenwirkung dem Mitglied gegenüber. Es müssen nämlich der Bescheid über die Berechnung der Vorversicherungszeit, der Bescheid zum Beginn der Mitgliedschaft und der Beitragsbescheid für den Rentenantragsteller aufgrund des veränderten Beginndatums rückwirkend korrigiert werden.

Betroffenen sind nach den Feststellungen aus der Praxis insbesondere Hinterbliebenenrenten und Erwerbsminderungsrenten, aber auch vorgezogene Altersrenten. Die vom Rentenversicherungsträger später gemeldeten Daten sind bei der Eröffnung der Rentenantragsteller-Mitgliedschaft der Meldung nach § 201 Abs. 1 SGB V nicht zu entnehmen.

Besprechungsergebnis:

Die Problematik wird von den Besprechungsteilnehmern erörtert. Festzustellen ist, dass es aufgrund folgender Fallkonstellationen zu unterschiedlichen Rentenantragsdaten kommen kann:

  • Der Versicherte stellt einen Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben, der nach §...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Personal Office Standard enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Personal
Rechtssicher handeln: Die Kündigung
Die Kündigung
Bild: Haufe Shop

Dieses Buch führt Sie Schritt für Schritt durch den Kündigungsprozess. Anhand konkreter Beispiele werden die zehn wichtigsten Kündigungsfälle erklärt. Rechtliche Tipps, Prüfschemata sowie Muster für Betriebsratsanhörungen und Kündigungsschreiben bieten Sicherheit und Arbeitserleichterung.


SGB V - Gesetzliche Kranken... / § 189 Mitgliedschaft von Rentenantragstellern
SGB V - Gesetzliche Kranken... / § 189 Mitgliedschaft von Rentenantragstellern

  (1) 1Als Mitglieder gelten Personen, die eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung beantragt haben und die Voraussetzungen nach § 5 Absatz 1 Nummer 11 bis 12 und Absatz 2[1] [Bis 31.12.2016: § 5 Abs. 1 Nr. 11 und 12 und Abs. 2], jedoch nicht die ...

4 Wochen testen


Newsletter Personal
Newsletter Personalmagazin – neues lernen

Jede Woche Inspiration für das Corporate Learning. Abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter! Unsere Themen:  

  • Personal- und Organisationsentwicklung
  • Training, Coaching und Mitarbeiterführung
  • Digitalisierung und Lerntechnologien
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Personal Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe HR Chatbot Haufe Akademie Semigator Enterprise rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Personal Shop
Personal Software Arbeits- & Sozialrecht Lohn & Gehalt Produkte Personalmanagement Lösungen Haufe Shop Buchwelt
 

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren