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TV Altersversorgung - ATV (Bund/TdL)

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Informationen über diesen Tarifvertrag

TV Altersversorgung - ATV (Bund/TdL)

Datum: 10. November 2021

Bemerkungen

Tarifvertrag über die betriebliche Altersversorgung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes (Tarifvertrag Altersversorgung – ATV) vom 1. März 2002 in der Fassung des Änderungstarifvertrages Nr. 11 vom 10. November 2021

Inhaltsgleich vereinbart zwischen der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) sowie den Gewerkschaften ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und dbb beamtenbund und tarifunion.

Der Tarifvertrag gibt den Stand vom 1. Januar 2022 wieder.

TV Altersversorgung - ATV (Bund/TdL)

(Tarifvertrag Altersversorgung - ATV)

Zwischen

der Bundesrepublik Deutschland,

vertreten durch das Bundesministerium des Innern,

der Tarifgemeinschaft deutscher Länder,

vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes,

der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände,

vertreten durch den Vorstand,

und

....

wird Folgendes vereinbart:

Präambel

Die Tarifvertragsparteien haben sich - auch in Ausfüllung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 22. März 2000 (1 BvR 1136/96) - am 13. November 2001 auf eine grundlegende Reform der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes geeinigt, um deren Zukunftsfähigkeit zu sichern; der Altersvorsorgeplan 2001 vom 13. November 2001 ist zugleich Geschäftsgrundlage dieses Tarifvertrages.

Das bisherige Gesamtversorgungssystem wird mit Ablauf des 31. Dezember 2000 geschlossen und durch ein Punktemodell ersetzt, in dem entsprechend den nachfolgenden Regelungen diejenigen Leistungen zugesagt werden, die sich ergeben würden, wenn eine Gesamt-Beitragsleistung von vier v.H. des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts vollständig in ein kapitalgedecktes System eingezahlt würde. Das Jahr 2001 wird im Rahmen des Übergangsrechts berücksichtigt.

Bei den Zusatzversorgungseinrichtungen kann als Leistung der betrieb...

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