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Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV)

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[1] Das Sozialkassenverfahrensicherungsgesetz 1 (SokaSiG1) vom 16.5.2016 (BGBl. I S. 1210) erklärt die Tarifverträge selbst für allgemein verbindlich, deren Allgemeinverbindlichkeit vom BAG verneint wurde oder deren Allgemeinverbindlichkeit von weiteren BAG-Entscheidungen bedroht ist. Die Verweisungen im SokaSiG1 gelten zum größten Teil rückwirkend für Tarifverträge, die durch Folgetarifverträge ersetzt wurden. Zur Beendigung des Tarifvertrags vgl. § 9 SokaSiG1, zum Anwendungsbereich vgl. § 10 SokaSiG1, zur Geltung der tariflichen Rechtsnormen vgl. § 11 SokaSiG1, zur zivilrechtlichen Durchsetzung vgl. § 12 SokaSiG1 und zum Verhältnis zur Allgemeinverbindlichkeit nach dem Tarifvertragsgesetz vgl. § 13 SokaSiG. Für diesen Tarifvertrag beachte insbesondere § 7 Abs. 5 und Abs. 11 SokaSiG1.

Informationen über diesen Tarifvertrag

TV Sozialkassenverfahren, Baugewerbe, Bundesrepublik, 18.12.2009, i.d.F. vom 17.12.2012

Nummer: 14001.1078

Klassifizierung: TV Sozialkassenverfahren

Fachbereich: Baugewerbe

Tarifgebiet: Bundesrepublik

Geltungsbereich: Arbeiter, Angestellte, Auszubildende

Datum: 18. Dezember 2009

Vorgänger: 14001.1072

Nachfolger: 14001.1084

Fundstelle: Bundesanzeiger vom 07. Juni 2013

Bekanntmachung über die Unwirksamkeit der Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen für das Baugewerbe

Vom 10. Februar 2017

Das Bundesarbeitsgericht hat zu den von den Tarifparteien des Baugewerbes, der Industriegewerkschaft Bauen – Agrar – Umwelt einerseits, sowie dem Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.V. und dem Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V. andererseits, geschlossenen Tarifverträgen, die durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales für allgemeinverbindlich erklärt wurden, die folgenden rechtskräftigen Beschlüsse gefasst:

  1. Beschluss vom 25. Januar 2017 (Aktenzeichen: 10 ABR 43/15)

    Es wird festgestellt, ...

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  • Sommer, SGB V § 65e Ambulante Krebsberatungsstellen / 2.1 Förderung (Abs. 1)
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  • Tillmanns/Mutschler, BEEG § 3 Anrechnung von anderen Ein ... / 2.1 Anrechnung von Mutterschaftsleistungen (§ 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1)
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  • Wehrpflichtgesetz / § 53 [vom 01.12.2010 bis 31.12.2025]
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