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Lohnsteuer-Richtlinien, Amtliche Hinweise 2024 / H 9.11 Mehraufwendungen bei doppelter Haushaltsführung

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(1-4)

Beibehaltung der Wohnung

  • Ist der doppelte Haushalt beruflich begründet worden, ist es unerheblich, ob in der Folgezeit auch die Beibehaltung beider Wohnungen beruflich veranlasst ist (>BFH vom 30.09.1988 - BStBl II 1989 S. 103) oder ob der gemeinsame Wohnsitz beiderseits berufstätiger Ehegatten/Lebenspartner über die Jahre gleich bleibt oder verändert wird (>BFH vom 30.10.2008 - BStBl II 2009 S. 153).
  • Nach einer mehrmonatigen Beurlaubung kann in der alten Wohnung am früheren Beschäftigungsort auch erneut eine doppelte Haushaltsführung begründet werden (>BFH vom 08.07.2010 - BStBl II 2011 S. 47).

Berufliche Veranlassung

  • >R 9.11 Abs. 2 und BMF vom 25.11.2020 (BStBl I S. 1228), Rz. 104

    Anhang 25 III

  • Eine beruflich begründete doppelte Haushaltsführung liegt vor, wenn aus beruflicher Veranlassung in einer Wohnung am Beschäftigungsort ein zweiter (doppelter) Haushalt zum Hausstand des Stpfl. hinzutritt. Der Haushalt in der Wohnung am Beschäftigungsort ist beruflich veranlasst, wenn ihn der Stpfl. nutzt, um seinen Arbeitsplatz von dort aus erreichen zu können (>BFH vom 05.03.2009 - BStBl II S. 1012 und S. 1016).
  • Eine aus beruflichem Anlass begründete doppelte Haushaltsführung kann auch dann vorliegen, wenn ein Stpfl. seinen Haupthausstand aus privaten Gründen vom Beschäftigungsort wegverlegt und er darauf in einer Wohnung am Beschäftigungsort einen Zweithaushalt begründet, um von dort seiner bisherigen Beschäftigung weiter nachgehen zu können (>BFH vom 05.03.2009 - BStBl II S. 1012 und S. 1016).
  • Der berufliche Veranlassungszusammenhang einer doppelten Haushaltsführung wird nicht allein dadurch beendet, dass ein Arbeitnehmer seinen Familienhausstand innerhalb desselben Ortes verlegt (>BFH vom 04.04.2006 - BStBl II S. 714).

Beschäftigung am Hauptwohnsitz

Aufwendungen eines Arb...

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