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Einkommensteuer-Richtlinien, Amtliche Hinweise 2024 / H 4.12 Entfernungspauschale, nicht abziehbare Fahrtkosten, Reisekosten und Mehraufwendungen bei doppelter Haushaltsführung

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Abzug als Werbungskosten

Zum Abzug von Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie Fahrten nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a Satz 3 EStG und von Mehraufwendungen bei doppelter Haushaltsführung von Arbeitnehmern als Werbungskosten >R 9.10 und 9.11 LStR 2023 sowie >H 9.10 und H 9.11 LStH 2023.

Betriebsstätte

>BMF vom 23.12.2014 (BStBl 2015 I S. 26)

(Anhang 16 XVII)

Doppelte Haushaltsführung

>BMF vom 23.12.2014 (BStBl 2015 I S. 26)

(Anhang 16 XVII)

Gesamtaufwendungen für das Kfz

  • >BMF vom 18.11.2009 (BStBl I S. 1326) unter Berücksichtigung der Änderungen durch BMF vom 15.11.2012 (BStBl I S. 1099), Rdnr. 32

    (Anhang 16 III 1)

  • Bei Nutzung von Elektro- und Hybridelektrofahrzeugen >BMF vom 05.11.2021 (BStBl I S. 2205), Anhang 24 IV 6 LStH 2024

    (Anhang 16 III 2)

Menschen mit Behinderungen

  • Auch bei Stpfl., die zu dem in § 9 Abs. 2 EStG bezeichneten Personenkreis gehören, kann grundsätzlich nur eine Hin- und Rückfahrt für jeden Arbeitstag berücksichtigt werden (>BFH vom 02.04.1976 – BStBl II S. 452).
  • Nachweis der Behinderung >§ 65 EStDV, H 33b (Nachweis der Behinderung).

Miterledigung betrieblicher Angelegenheiten

Werden anlässlich einer Fahrt zwischen Wohnung und Betriebsstätte oder umgekehrt andere betriebliche oder berufliche Angelegenheiten miterledigt, können die dadurch bedingten Mehraufwendungen in voller Höhe als Betriebsausgaben abgezogen werden (>BFH vom 17.02.1977 – BStBl II S. 543).

Motorboot

Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und Betriebsstätte mit einem Motorboot (Jacht) sind nicht generell nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 EStG vom steuerlichen Abzug ausgeschlossen, sondern unterliegen der Abzugsbegrenzung nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG (>BFH vom 10.05.2001 – BStBl II S. 575).

Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen bei Auslandsgeschäftsreisen

>BMF ...

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Einkommensteuer-Richtlinien... / R 4.12 Entfernungspauschale, nicht abziehbare Fahrtkosten, Reisekosten und Mehraufwendungen bei doppelter Haushaltsführung
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Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und Betriebsstätte  (1) 1Die Regelungen in den LStR zu Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte sind entsprechend anzuwenden. 2Ein Betriebsausgabenabzug in Höhe der Entfernungspauschale nach ...

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