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Einkommensteuer-Richtlinien, Amtliche Hinweise 2005 / H 1a Steuerpflicht

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Allgemeines

Die unbeschränkte Einkommensteuerpflicht erstreckt sich auf sämtliche inländische und ausländische Einkünfte, soweit nicht für bestimmte Einkünfte abweichende Regelungen bestehen, z. B. in DBA oder in anderen zwischenstaatlichen Vereinbarungen.

Auslandskorrespondenten

→BMF vom 13.3.1998 (BStBl I S. 351)

Auslandslehrkräfte und andere nicht entsandte Arbeitnehmer

→BMF vom 9.7.1990 (BStBl I S. 324), aber Sonderregelungen für in den USA, in Kolumbien und Ecuador tätige Auslandslehrkräfte und andere nicht entsandte Arbeitnehmer →BMF vom 10.11.1994 (BStBl I S. 853) und vom 17.6.1996 (BStBl I S. 688)

→BFH vom 13.8.1997 (BStBl 1998 II S. 21)

Diplomaten und sonstige Beschäftigte ausländischer Vertretungen in der Bundesrepublik

→§ 3 Nr. 29 EStG

Doppelbesteuerungsabkommen

→Verzeichnis der Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung

(Anhang 12)

Erweiterte beschränkte Steuerpflicht

→§§ 2 und 5 AStG

(Anhang 2a)

Erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht und unbeschränkte Steuerpflicht auf Antrag

  • § 1 Abs. 2 bzw. § 1 Abs. 3 i.V.m. § 1a Abs. 2 EStG:

    Im Ausland bei internationalen Organisationen beschäftigte Deutsche fallen nicht unter § 1 Abs. 2 oder § 1 Abs. 3 i.V.m. § 1a Abs. 2 EStG, da sie ihren Arbeitslohn nicht aus einer inländischen öffentlichen Kasse beziehen.

  • BMF vom 8.10.1996 (BStBl I S. 1191) – Auszug –:

    Billigkeitsregelung in Fällen, in denen ein Stpfl. und sein nicht dauernd getrennt lebender Ehegatte zunächst unter den Voraussetzungen des § 1 Abs. 2 EStG unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind bzw. unter den Voraussetzungen des § 1 Abs. 3 i.V.m. § 1a Abs. 2 EStG auf Antrag als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt werden,

    • der Stpfl. dann aus dienstlichen Gründen in das Inland versetzt wird,
    • der nicht dauernd getrennt lebende Ehegatte aus persönlichen Gründen noch für kurze Zeit im...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

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