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Muster 55.4: Zurückweisung einer Abmahnung

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Kurzbeschreibung

Muster aus: AnwaltFormulare, Heidel/Pauly, 11. Aufl. 2026 (Deutscher Anwaltverlag)

  • Muster 55.4: Zurückweisung einer Abmahnung

Muster 55.4: Zurückweisung einer Abmahnung

  • Musterdokument öffnen

Vorab per E-Mail

Per Einschreiben/Rückschein

Herrn Rechtsanwalt

_________________________ (Adresse)

Unsere Anzeige vom _________________________

Ihr Schreiben vom _________________________

Ihr Schreiben vom _________________________ haben wir dankend erhalten. Wir weisen Ihre darin enthaltene Abmahnung als unbegründet zurück.

In der von Ihnen beanstandeten Werbung rügen Sie zu Unrecht, wir würden fälschlich mit der Aussage "Kölns ältestes Bekleidungsgeschäft" werben. Unser Geschäft solle angeblich – so Ihr Schreiben – erst seit 1916 existieren, während Ihre Mandantin schon seit 1915 in Köln Konfektionsware vertreibe. Ihre Partei übersieht dabei anscheinend, dass unser Stammhaus schon seit 1904 existiert. Die Erhebung einer negativen Feststellungsklage behalten wir uns ausdrücklich vor. Wir haben außerdem die von Ihnen beanstandete Anzeige schon seit Mai _________________________ nicht mehr geschaltet. Ihrer Partei war diese Werbung auch bekannt. Wir haben darüber schon vor drei Monaten gesprochen. Wir sind bezüglich dieser Anzeige darüber hinaus bereits von dem Bekleidungshaus W aus Köln abgemahnt worden und haben uns auf Anraten unserer Rechtsabteilung diesem gegenüber – wie Sie anliegendem Schreiben entnehmen können – auch unterworfen.

(Unterschrift Geschäftsleitung)

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