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Muster 1.1: Widerspruch gegen Ehegattenvertretung im Ehevertrag

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Kurzbeschreibung

Muster aus: Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfahren und Patientenverfügung, Rudolf-Bittler-Roth, 6. Aufl. 2024 (zerb verlag)

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Uns ist bekannt, dass gemäß § 1358 BGB die Möglichkeit der gegenseitigen Vertretung von Ehegatten in Angelegenheiten der Gesundheitssorge ohne ausdrückliche Vollmachtserteilung besteht. Wir widersprechen dieser Ehegattenvertretung, vereinbaren, dass dieses Recht ausgeschlossen wird, und beantragen die Eintragung des ausdrücklichen Widerspruchs in das Zentrale Vorsorgeregister.

Der Notar hat darauf hingewiesen, dass in bestimmten Fällen bei Nichtvorliegen einer ausreichenden Vorsorgevollmacht eine rechtliche Betreuung durch das Gericht angeordnet werden muss. Wir haben eine entsprechende Vorsorgevollmacht errichtet./Wir beabsichtigen, eine entsprechende Vorsorgevollmacht zu errichten.

Der ausdrückliche Widerspruch soll jedoch nicht dazu führen, dass, wenn die Voraussetzungen für eine Betreuung vorliegen, das Gericht den jeweiligen Ehegatten, wenn dieser geeignet ist, als Betreuer bestellen soll. Wir haben eine entsprechende Betreuungsverfügung errichtet./Wir beabsichtigen, eine entsprechende Betreuungsverfügung zu errichten.[336]

[336] Ähnlich Kurze, Die Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, § 10 Rn 33.

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