Kurzbeschreibung
Mustertext des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e. V., Berlin
Anmerkungen
Überarbeitung Juni 2022
Anlass einer ersten Überarbeitung im Juni 2022 waren vor allem die Erfahrungen mit der Nutzung alternativer Versammlungs- und Sitzungsformen, die unter der Geltung des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auch ohne entsprechende Regelungen in der Satzung bis 31. August 2022 möglich waren. Diese "Corona-Sonderregelungen" sind mittlerweile ausgelaufen. Um künftig von der Möglichkeit alternativer Versammlungsformen Gebrauch zu machen, bedarf es entsprechender Regelungen in der Satzung. Gleichzeitig wurde die Überarbeitung zum Anlass genommen, Themen, wie beispielsweise die Aufsichtsratswahl oder die Einberufung zur Generalversammlung, grundsätzlich neu zu regeln. Weitere Änderungen sind zurückzuführen auf Hinweise aus der Praxis bezüglich der praktischen Umsetzung oder der Verständlichkeit.
Überarbeitung September 2022
Kurz nach dem Erscheinen der Mustersatzungen im Juni, hat der Gesetzgeber in § 43b GenG eine gesetzliche Grundlage für das Abhalten von Generalversammlungen unter gänzlicher oder teilweiser Nutzung schriftlicher oder elektronischer Kommunikationsmittel geschaffen. Die Neuregelung wurde kurzfristig im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zur Einführung virtueller Hauptversammlungen bei Aktiengesellschaften eingeführt und trat am 27.7.2022 in Kraft.
Ein gesetzlich zwingender Grund, die Regelwerke neu zu überarbeiten, besteht derzeit nicht. Die neuen Versammlungsformen nach § 43b GenG können grundsätzlich ohne Regelungen in der Satzung genutzt werden. Es erscheint jedoch sehr empfehlenswert, Satzungsregelungen...