Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Betriebliches Vorschlagswesen

Dr. Daniel Wall
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Kurzbeschreibung

Diese Musterbetriebsvereinbarung regelt den Umgang mit betrieblichen Verbesserungsvorschlägen.

  • Betriebsvereinbarung

Vorbemerkung

Der Umgang mit Verbesserungsvorschlägen im Betrieb ist gesetzlich nur sehr verstreut und punktuell geregelt. Den umfangreichsten Regelungsbestand enthält das Gesetz über Arbeitnehmererfindungen (ArbnErfG). Doch findet es nur Anwendung auf Erfindungen und technische Verbesserungsvorschläge.

Erfindungen im Sinne des ArbnErfG sind nur Erfindungen, die patent- oder gebrauchsmusterfähig sind, § 2 ArbnErfG. Gebrauchsmusterfähig sind Erfindungen, die neu sind, auf einem erfinderischen Schritt beruhen und gewerblich nutzbar sind (§ 1 Abs. 1 GebrMG). Es gilt der gleiche Erfindungsbegriff wie im Patentrecht. Gebrauchsmuster- und Patenrecht erfassen dadurch im Wesentlichen die gleichen Arbeitsergebnisse.

Technische Verbesserungsvorschläge meint Neuerungen auf technischem Gebiet, die aufgrund ihres geringen Erfindungsgrads oder aus sonstigen Gründen nicht als Patent oder Gebrauchsmuster schutzfähig sind. Erfasst werden Lehren, die einerseits nicht schutzfähig sind und andererseits zumindest den internen Stand der Technik im Unternehmen bereichern. Sie müssen unternehmensbezogen neu, fortschrittlich und gewerblich verwertbar sein. Der Begriff ist sehr konturenunscharf und deswegen wenig praxistauglich. Betriebsvereinbarungen verwenden deswegen eigene Begriffe, dabei darf der Schutzstandard der Mitarbeiter in den begrifflichen Randbereichen nicht hinter dem ArbnErfG zurückbleiben.

Daneben finden sich vor allem im Urheberrechtsgesetz vermehrt Vorschriften über die Entgeltlichkeit an schöpferischen Werken. Zentral für das Arbeitsverhältnis ist hier § 43 UrhG.

Der betriebsverfassungsrechtliche Mitbestimmungstatbestand greift nicht auf diese Begriffe zurück. § 87 Abs. 1 Nr. 12 Be...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Rahmen-TV, Maler- u. Lackiererhandwerk, Bundesrepublik o ... / §§ 45 - 48 ABSCHNITT VIII Kündigung
    9
  • Anwesenheitsprämie / 3.1 Krankheit und Gesundheit
    4
  • Berufsgenossenschaften / 4 Aufgaben
    2
  • Betriebsveranstaltung: Abrechnung der Aufwendungen / 4.2 Ermittlung der Gesamtkosten
    2
  • Betriebsrat: Kosten / 6 Kosten der Betriebsratswahl
    1
  • Elektronische Entgeltersatzleistung (EEL) / Sozialversicherung
    1
  • Pfändung: Ermittlung und Berechnung des pfändbaren Arbei ... / 3.1.1 Keine Geltung der Pfändungsgrenzen nach § 850c ZPO
    1
  • Flexible Arbeitszeit (SV-Luft) / 3.3 Entgeltersatzleistungen
    1
  • Inflationsausgleichsprämie / 3 Begünstigter Personenkreis
    1
  • Mindestlohn / 1 Aktuelle Situation
    1
  • Mutterschutz / 6 Kündigungsverbot
    1
  • Seearbeitsgesetz / §§ 73 - 78 Unterabschnitt 7 Heimschaffung und Imstichlassen
    1
  • TV Sonderzahlungen, Einzelhandel, Nordrhein-Westfalen, 2 ... / §§ 1 - 4 B Tarifliche Sonderzuwendung
    1
  • Arbeitnehmer / 3 Unterscheidung von Arbeitern und Angestellten
    0
  • Ausländische Arbeitnehmer / 3.1 Versicherungspflicht bei ausländischen Arbeitnehmern
    0
  • Bachelorand / 1 Einordnung
    0
  • Beitragsverfahrensverordnung / §§ 7 - 13a Vierter Abschnitt Prüfung beim Arbeitgeber
    0
  • Betriebsvereinbarung / 2 Rechtswirkung
    0
  • Bürgerliches Gesetzbuch / §§ 1018 - 1029 Titel 1 Grunddienstbarkeiten
    0
  • Bulgarien / 2 Arbeitnehmer mit Wohnsitz in Bulgarien
    0
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Personal Office Gold
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop
Produktempfehlung


Zum Thema Personal
Haufe Shop: Schluss mit dem Büro! Oder doch nicht?
Schluss mit dem Büro!
Bild: Haufe Shop

Florian Kunze beleuchtet die kreativen Möglichkeiten flexibler Arbeitsmodelle und spricht aber auch ehrlich über die Herausforderungen. Sein Buch ermutigt uns, die eigene Arbeitsweise zu hinterfragen und die Sicht der Arbeitgeber besser zu verstehen.


Betriebliches Vorschlagswesen
Betriebliches Vorschlagswesen

Zusammenfassung Begriff Das betriebliche Vorschlagswesen ist der Oberbegriff für alle betrieblichen Methoden und Systeme, die dazu dienen, von den Beschäftigten auf freiwilliger Basis Verbesserungsvorschläge zu erhalten, um die betrieblichen Verhältnisse zu ...

4 Wochen testen


Newsletter Personal
Newsletter Personalmagazin – neues lernen

Jede Woche Inspiration für das Corporate Learning. Abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter! Unsere Themen:  

  • Personal- und Organisationsentwicklung
  • Training, Coaching und Mitarbeiterführung
  • Digitalisierung und Lerntechnologien
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Personal Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe HR Chatbot Haufe Akademie Semigator Enterprise rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Personal Shop
Personal Software Arbeits- & Sozialrecht Lösungen Lohn & Gehalt Produkte Personalmanagement Lösungen Alle Personal Produkte Haufe Shop Buchwelt
 

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren