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Tillmanns/Mutschler, BEEG § 2e Abzüge für Steuern / 4 Bemessungsgrundlage für die Ermittlung der Abzüge für Steuern und Berücksichtigung der Pauschalen und Freibeträge (Abs. 2)

Dr. Michael Schnell
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4.1 Bemessungsgrundlage für die Ermittlung der Abzüge für Steuern (Abs. 2 Satz 1)

 

Rz. 7

Abs. 2 bestimmt die Bemessungsgrundlage für die Ermittlung der Abzüge für Steuern und trifft Vorgaben für die dabei zu berücksichtigenden Pauschalen und Freibeträge.

 

Rz. 8

Zunächst legt Abs. 2 Satz 1 fest, dass Bemessungsgrundlage für die Ermittlung der Abzüge für Steuern die monatlich durchschnittlich zu berücksichtigende Summe der Einnahmen aus nichtselbstständiger Erwerbstätigkeit und der Gewinneinkünfte aus selbstständiger Erwerbstätigkeit ist. Die Regelung knüpft damit unmittelbar an die §§ 2c Abs. 1 und 2d Abs. 1 BEEG an und stellt sicher, dass die Steuerabzüge bei Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit, die über den Einkommensteuerbescheid ohnehin nur als Durchschnittswerte ermittelt werden können, und die Steuerabzüge bei Einkommen aus nichtselbstständiger Erwerbstätigkeit in vergleichbarer Weise ermittelt werden.

 

Rz. 9

 
Wichtig

Bemessungseinkommen aus Arbeitslohn zunächst ohne Pauschbetrag ermitteln

Bei der Ermittlung der Steuerabzüge sind nach § 2e Abs. 2 Satz 1 BEEG als Bemessungseinkommen aus nichtselbstständiger Erwerbstätigkeit die Einnahmen ohne Abzug des Arbeitnehmer-Pauschbetrages nach § 2c Abs. 1 Satz 3 BEEG anzusetzen. Die Berücksichtigung des Arbeitnehmer-Pauschbetrages erfolgt erst über den Programmablaufplan und nach Maßgabe des § 2e Abs. 2 Satz 2 BEEG.

 

Rz. 10

Zu berücksichtigen ist außerdem, dass bei der Summe der monatlichen durchschnittlichen Einnahmen aus nichtselbstständiger Erwerbstätigkeit nur laufender, von der zum Elterngeldbezug berechtigten Person zu versteuernder Arbeitslohn bei der Ermittlung der Steuerabzüge veranschlagt wird. Pauschal vom Arbeitgeber besteuerte Einnahmen nach § 2c BEEG werden bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Steuerabzüge nicht berücksichtigt, da die zum Elterngeldbezug berechtigte Person inso...

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