Rz. 38
Leistung zur Teilhabe – Bewilligung durch den Rehabilitationsträger dem Grunde nach – Wunsch eines IT-Studiums an einer Hochschule – Ablehnung der beantragten Maßnahme nur in Verbindung mit positivem Gegenvorschlag – bloße Ablehnung keine begründete Mitteilung – Gleichsetzung mit einer Nichtentscheidung – Genehmigungsfiktion nach § 18 – Selbstbeschaffung – Sanktionierungszweck – Pflicht zur Kostenerstattung auch für unwirtschaftliche und nicht erforderliche Leistungen – Finanzierung des Hochschulstudiums für einen Handwerksmeister – kein Rechtsmissbrauch – Möglichkeit der psychologischen Untersuchung trotz Hochschulzugangsberechtigung – Auswirkungen auf weitere Bescheide – Folgeansprüche – Übergangsgeld zur Sicherung des Lebensunterhalts – sozialgerichtliches Verfahren – Eilbedürftigkeit:
LSG Baden-Württemberg, Beschluss v. 17.12.2018, L 8 R 4195/18 ER-B.
Rz. 39
Lund: BSG mit neuer Rechtsauffassung zur Genehmigungsfiktion – Anmerkung zu BSG, Urteil vom 26.5.2020 – B 1 KR 9/18 R; Beitrag A25-2021 unter www.reha-recht.de; 12.8.2021.
Tietz: Fachbeitrag A36-2021 in der Kategorie A: Sozialrecht veröffentlicht; Zitiervorschlag: Die Genehmigungsfiktion im Rehabilitationsrecht – Teil I: Die Rechtsprechungsänderung des BSG als gleichheitsrechtliches Problem; Beitrag A36-2021 unter www.reha-recht.de; 20.10.2021.
Gemeinsame Empfehlung "Reha-Prozess" – Gemeinsame Empfehlung zur Zuständigkeitsklärung, zur Erkennung, Ermittlung und Feststellung des Rehabilitationsbedarfs (einschließlich Grundsätzen der Instrumente zur Bedarfsermittlung), zur Teilhabeplanung und zu Anforderungen an die Durchführung von Leistungen zur Teilhabe gemäß § 26 Abs. 1 i. V. m. § 25 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 und 6 und gemäß § 26 Abs. 2 Nr. 2, 3, 5, 7 bis 9 SGB IX.