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Gemeinsame Empfehlung zur Zuständigkeitsklärung, zur Erkennung, Ermittlung und Feststellung des Rehabilitationsbedarfs (einschließlich Grundsätzen der Instrumente zur Bedarfsermittlung), zur Teilhabeplanung und zu Anforderungen an die Durchführung von Leistungen zur Teilhabe gemäß § 26 Abs. 1 i.V.m. § 25 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 und 6 und gemäß § 26 Abs. 2 Nr. 2, 3, 5, 7 bis 9 SGB IX

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Präambel

Für Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderung, von Behinderung bedrohten und chronisch kranken Menschen haben die Leistungen der Rehabilitation eine sehr hohe Bedeutung. Beschreibbar als Prozess umfasst Rehabilitation definierte Phasen wie die Erkennung und die Feststellung des Reha-Bedarfs, die Durchführung der Leistungen zur Teilhabe bis hin zu Aktivitäten nach Ende der Leistung.

Alle am Prozess Beteiligten haben das Ziel, zu einer erfolgreichen Rehabilitation beizutragen. Dabei hat das Ziel durchaus mehrere Facetten: bestmögliche Teilhabe für den Menschen mit Beeinträchtigung erreichen und nachhaltig sichern, die finanziellen Mittel erfolgreich einsetzen, eine gute Maßnahme-Qualität erbringen.

Im Reha-Prozess ist die Abstimmung der einzelnen Phasen aufeinander und deren Ausrichtung auf die Bedarfe und Bedürfnisse des Menschen mit Beeinträchtigung von hoher Bedeutung. Um dem Teilhabebedarf des Einzelnen gerecht zu werden, sind an vielen Stellen dieses Prozesses individuelle Feststellungen und Entscheidungen zu treffen.

Abstimmung ist aber auch aus einem anderen Grund erforderlich: Im deutschen Sozialleistungssystem gibt es insgesamt acht für Rehabilitation zuständige Leistungsträger und viele unterschiedliche Leistungserbringer, die die Leistungen durchführen. Für eine erfolgreiche Rehabilitation müssen die am konkreten Prozess Beteiligten zusammenarbeiten.

Reha und Teilhabe kann ein weiter Weg sein, der ohne eine gute Zusammenarbeit der Beteiligten holprig werden kann. Und je komplexer der Unterstützungsbedarf des Menschen mit Beeinträchtigung ist, desto mehr kommt es auf das Miteinander der Akteure und die Gestaltung des Reha-Prozesses an.

Das Bundesteilhabegesetz umfasst sehr konkrete Vorgaben WAS dafür einzuhalten ist.

In Stichworten geht es darum:

  • Bedarfserken...

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