Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Sauer, SGB IX § 60 Andere Leistungsanbieter

Dr. Dr. Michael Kossens
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

0 Rechtsentwicklung

 

Rz. 1

Die Vorschrift wurde mit Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) mit Wirkung zum 1.1.2018 in das SGB IX eingefügt.

Mit dem Gesetz zur Änderung des Neunten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Rechtsvorschriften v. 30.11.2019 (BGBl. I S. 1948) wurde zum 1.1.2020 in Abs. 2 die Nr. 7 angefügt.

Mit Art. 2 des Gesetzes zur Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe (Angehörigen-Entlastungsgesetz) v. 10.12.2019 (BGBl. I S. 2135) wurde zum 1.1.2020 in Abs. 2 die Nr. 8 angefügt.

1 Allgemeines

 

Rz. 2

Mit der Vorschrift ist für Menschen mit Behinderungen, die zur Teilhabe am Arbeitsleben auf eine berufliche Bildung und eine Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) angewiesen sind, weil sie wegen Art oder Schwere ihrer Behinderung nicht am Arbeitsleben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt teilnehmen können, eine Alternative zur beruflichen Bildung und zur Beschäftigung in einer anerkannten WfbM geschaffen worden (Deutsch, in: Dau/Düwell/Joussen/Luik, SGB IX, § 60 Rz. 2). Mit der Zulassung anderer Leistungsanbieter in Abs. 1 als den WfbM wurden Wahlmöglichkeiten für dauerhaft erwerbsgeminderte Menschen geschaffen (BT-Drs. 18/9522 S. 253; Kellner, in: BeckOK-SGB IX, § 60 Rz. 2). Anspruchsberechtigt sind ausschließlich diejenigen Menschen mit Behinderungen, die andernfalls einen Anspruch auf Aufnahme in eine WfbM haben. Abs. 2 enthält eine abschließende Aufzählung von Anforderungen an WfbM, die andere Anbieter nicht erfüllen müssen. Nach Abs. 4 stehen die Beschäftigten bei anderen Leistungsanbietern in einem gleichen Rechtsverhältnis wie die Beschäftigten der WfbM. Die dort Beschäftigten sind ...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Rahmen-TV, Maler- u. Lackiererhandwerk, Bundesrepublik o ... / §§ 45 - 48 ABSCHNITT VIII Kündigung
    9
  • Anwesenheitsprämie / 3.1 Krankheit und Gesundheit
    4
  • Berufsgenossenschaften / 4 Aufgaben
    2
  • Betriebsveranstaltung: Abrechnung der Aufwendungen / 4.2 Ermittlung der Gesamtkosten
    2
  • Betriebsrat: Kosten / 6 Kosten der Betriebsratswahl
    1
  • Elektronische Entgeltersatzleistung (EEL) / Sozialversicherung
    1
  • Pfändung: Ermittlung und Berechnung des pfändbaren Arbei ... / 3.1.1 Keine Geltung der Pfändungsgrenzen nach § 850c ZPO
    1
  • Flexible Arbeitszeit (SV-Luft) / 3.3 Entgeltersatzleistungen
    1
  • Inflationsausgleichsprämie / 3 Begünstigter Personenkreis
    1
  • Mindestlohn / 1 Aktuelle Situation
    1
  • Mutterschutz / 6 Kündigungsverbot
    1
  • Seearbeitsgesetz / §§ 73 - 78 Unterabschnitt 7 Heimschaffung und Imstichlassen
    1
  • TV Sonderzahlungen, Einzelhandel, Nordrhein-Westfalen, 2 ... / §§ 1 - 4 B Tarifliche Sonderzuwendung
    1
  • Arbeitnehmer / 3 Unterscheidung von Arbeitern und Angestellten
    0
  • Ausländische Arbeitnehmer / 3.1 Versicherungspflicht bei ausländischen Arbeitnehmern
    0
  • Bachelorand / 1 Einordnung
    0
  • Beitragsverfahrensverordnung / §§ 7 - 13a Vierter Abschnitt Prüfung beim Arbeitgeber
    0
  • Betriebsvereinbarung / 2 Rechtswirkung
    0
  • Bürgerliches Gesetzbuch / §§ 1018 - 1029 Titel 1 Grunddienstbarkeiten
    0
  • Bulgarien / 2 Arbeitnehmer mit Wohnsitz in Bulgarien
    0
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Personal Office Gold
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop
Produktempfehlung


Zum Thema Personal
Gut vorbereitet: Schwierige Mitarbeitergespräche
Schwierige Mitarbeitergespräche
Bild: Haufe Shop

Dieses Buch bietet konkrete Leitfäden und Dialogbeispiele für komplexe Themen wie z. B. Burnout, Kündigung, #metoo oder Work-Life-Balance. So sind Sie auch für sensible Situationen gut vorbereitet und können Gespräche souverän führen.


Neuntes Buch Sozialgesetzbuch / § 60 Andere Leistungsanbieter
Neuntes Buch Sozialgesetzbuch / § 60 Andere Leistungsanbieter

  (1) Menschen mit Behinderungen, die Anspruch auf Leistungen nach den §§ 57 und 58 haben, können diese auch bei einem anderen Leistungsanbieter in Anspruch nehmen.  (2) Die Vorschriften für Werkstätten für behinderte Menschen gelten mit folgenden Maßgaben ...

4 Wochen testen


Newsletter Personal
Newsletter Personalmagazin – neues lernen

Jede Woche Inspiration für das Corporate Learning. Abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter! Unsere Themen:  

  • Personal- und Organisationsentwicklung
  • Training, Coaching und Mitarbeiterführung
  • Digitalisierung und Lerntechnologien
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Personal Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe HR Chatbot Haufe Akademie Semigator Enterprise rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Personal Shop
Personal Software Arbeits- & Sozialrecht Lösungen Lohn & Gehalt Produkte Personalmanagement Lösungen Alle Personal Produkte Haufe Shop Buchwelt
 

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren