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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 926 BGB – Zubehör des Grundstücks.

Dr. Christoph Huhn
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Gesetzestext

 

(1) 1Sind der Veräußerer und der Erwerber darüber einig, dass sich die Veräußerung auf das Zubehör des Grundstücks erstrecken soll, so erlangt der Erwerber mit dem Eigentum an dem Grundstück auch das Eigentum an den zur Zeit des Erwerbs vorhandenen Zubehörstücken, soweit sie dem Veräußerer gehören. 2Im Zweifel ist anzunehmen, dass sich die Veräußerung auf das Zubehör erstrecken soll.

(2) Erlangt der Erwerber auf Grund der Veräußerung den Besitz von Zubehörstücken, die dem Veräußerer nicht gehören oder mit Rechten Dritter belastet sind, so finden die Vorschriften der §§ 932 bis 936 Anwendung; für den guten Glauben des Erwerbers ist die Zeit der Erlangung des Besitzes maßgebend.

A. Allgemeines.

 

Rn 1

Aufgrund § 926 geht das Eigentum an Zubehörstücken mit dem Eigentum am Grundstück über, ohne dass es einer Einzelübertragung bedarf. Ähnl Regelungen gelten in §§ 1031, 1020. § 926 ist das dingliche Gegenstück zu § 311c, wonach im Zweifel Zubehörstücke einer Sache mitverkauft sind (Schulte-Thoma RNotZ 04, 61).

B. Erstreckung auf Zubehör.

I. Zubehör.

 

Rn 2

Was Zubehör ist, richtet sich nach §§ 97 f. Obligatorische Rechte fallen nicht unter § 926 (BayObLG DNotZ 91, 667 [BGH 30.03.1990 - V ZR 113/89]). § 926 gilt analog für alle nicht wesentlichen Grundstücksbestandteile (RGZ 158, 368). Veräußerer und Erwerber müssen sich darüber einig sein, dass das Zubehör mit übereignet werden soll, was nach der Auslegungsregel I 2 widerleglich vermutet wird. Der Veräußerer muss Eigentümer des Zubehörs sein. § 878 gilt für das Zubehör entspr (Soergel/Kern Rz 3). Die Zubehöreigenschaft muss zum Zeitpunkt des Eigentumserwerbs vorliegen (Augsburg OLGRspr 34, 178) und wird nicht nach I 2 vermutet (Ddorf DNotZ 93, 342 [OLG Düsseldorf 13.05.1992 - 11 U 81/91], str). Fehlt diese, ist auch kein gutgläubiger Erwerb nach II möglich (KG OLGRspr 14, 80; Erman/Artz R...

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Bürgerliches Gesetzbuch / § 926 Zubehör des Grundstücks
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