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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 762 BGB ... / C. Rechtsfolgen (Abs 1).

Prof. Dr. Eckart Brödermann
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I. Keine Primär- und Sekundäransprüche, Sicherheitenbestellungen unwirksam.

 

Rn 18

Der Gewinner hat nach I 1 keinen Erfüllungsanspruch gg den Verlierer. Ebenso stehen ihm keine Sekundäransprüche (Schadensersatz statt der Leistung, Verzug) zu (Staud/Schönenberg-Wessel § 762 Rz 8): Der Gewinner kann mit seinem nicht einklagbaren Anspruch aus Spiel oder Wette ggü einem anderen Anspruch des Verlierers nicht einseitig aufrechnen (BGH NJW 81, 1897 [BGH 16.03.1981 - II ZR 110/80]; Staud/Schönenberg-Wessel § 762 Rz 9). Der Verlierer hingegen kann ggü dem Anspruch des Gewinners aufrechnen.

 

Rn 19

Auf den Rückzahlungsanspruch eines zur Ermöglichung des Spiels aufgenommen Darlehens ist I 1 analog anzuwenden, wenn (1.) das Darlehen wirksam ist (s Celle NJW-RR 87, 1190 zur Nichtigkeit eines iVm einer Pokerrunde aufgenommenen Darlehens; s.a. RGZ 70, 1, 2 f; BGH WM 61, 530; NJW 92, 316 [BGH 08.10.1991 - XI ZR 238/90]; ausf Staud/Schönenberg-Wessel § 762 Rz 42 f; Erman/Müller § 762 Rz 13) und (2.) der Spieler den aufgenommenen Betrag einsetzt und verliert: Auch die Darlehensaufnahme dient der Spiellust; der Rückzahlungsanspruch ist nicht einklagbar (obiter dictum BGH NJW 95, 1152, 1153; ausdrücklich: Celle NdsRpfl 61, 172 f zum ›Spielen auf Borg‹; AG Rendsburg NJW 90, 916 [AG Rendsburg 11.08.1989 - 11 C 277/89]; LG Mönchengladbach WM 94, 1374, 1376 f [LG Mönchengladbach 14.07.1994 - 10 O 87/93]; ähnl Ddorf MDR 84, 757: § 762 II analog; aA: BGH WM 61, 530); ist die Darlehensaufnahme ein mit dem Spiel- oder Wettvertrag nach § 358 verbundener Verbrauchervertrag (Bsp: nicht öffentliche Lotterie oder Ausspielung), kann der Einwand aus I dem Rückzahlungsanspruch des Darlehens bereits unter den Voraussetzungen des § 359 entgegengehalten werden (MüKoBGB/Habersack § 762 Rz 37). Spielt er hingegen nicht mit oder gewinnt er, ist das Darlehen zurückzuzahlen (BGH NJW 95, 1152, ...

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