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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 785 ZPO – Vollstreckungsabwehrklage des Erben.

Andreas Hansmeier
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Gesetzestext

 

Die auf Grund der §§ 781 bis 784 erhobenen Einwendungen werden nach den Vorschriften der §§ 767, 769, 770 erledigt.

A. Normzweck.

 

Rn 1

§ 785 betrifft die Beschränkung der Erbenhaftung gem § 781, die vorläufigen Einreden des Erben gg die Nachlassgläubiger gem § 782, die vorläufigen Einreden des Erben gg die persönlichen Gläubiger gem § 783 und die Aufhebung von Vollstreckungsmaßnahmen im Fall von Nachlassverwaltung und Nachlassinsolvenz des § 784. § 785 gibt dem Erben – ebenso dem Testamentsvollstrecker, dem Nachlassverwalter und dem Erbschaftskäufer – die Möglichkeit, die in den genannten Paragrafen niedergelegten Einwendungen im Weg der Vollstreckungsabwehrklage nach § 767 geltend zu machen. § 785 gilt zudem gem § 786 für weitere Fälle der Haftungsbeschränkung, nämlich die §§ 1480, 1489, 1504, 1629a, 2187 BGB.

B. Klagemöglichkeiten, Anträge.

I. Allgemeines (§§ 781, 782, 783).

 

Rn 2

§ 785 verweist ausschl auf die Möglichkeiten der Vollstreckungsabwehrklage; dies wird als problematisch angesehen. Zum einen soll die Vollstreckbarkeit des Titels auf die der Haftung unterliegende Vermögensmasse beschränkt werden, dies in den Fällen der §§ 781, 782, 783. Hier zielt die Klage auf den Titel unmittelbar. Die Klage ist darauf gerichtet, die Vollstreckung einzuschränken, wenn auch tw, wie iRd § 782 und § 783, nur für einen bestimmten Zeitraum. Hier ist die Vollstreckungsabwehrklage der gegebene Weg. Der Klageantrag ist im Fall des § 781 auf die Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung in das nicht zum Nachlass gehörende Vermögen des Erben zu richten, im Fall des § 782 darauf, dass die Vollstreckung aus dem zugrunde liegenden Titel bis zum Ablauf der in §§ 2014, 2015 BGB genannten und genau zu bezeichnenden Fristen für unzulässig erklärt wird, soweit sie über die zur Vollziehung des Arrestes erforderlichen Maßnahmen hinaus geht; im Hinblick auf § 783 geht der Antr...

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Zivilprozessordnung / § 785 Vollstreckungsabwehrklage des Erben
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