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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr. Manuel Tanck, Praxiskommentar Erbrecht, BGB § 2094 Anwachsung

Dr. Bernd Kissling
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Gesetzestext

 

(1) 1Sind mehrere Erben in der Weise eingesetzt, dass sie die gesetzliche Erbfolge ausschließen, und fällt einer der Erben vor oder nach dem Eintritt des Erbfalls weg, so wächst dessen Erbteil den übrigen Erben nach dem Verhältnis ihrer Erbteile an. 2Sind einige der Erben auf einen gemeinschaftlichen Erbteil eingesetzt, so tritt die Anwachsung zunächst unter ihnen ein.

(2) Ist durch die Erbeinsetzung nur über einen Teil der Erbschaft verfügt und findet in Ansehung des übrigen Teils die gesetzliche Erbfolge statt, so tritt die Anwachsung unter den eingesetzten Erben nur ein, soweit sie auf einen gemeinschaftlichen Erbteil eingesetzt sind.

(3) Der Erblasser kann die Anwachsung ausschließen.

A. Normzweck

 

Rz. 1

Die Anwachsung (Akkreszenz) ist die anteilige Erhöhung der Erbteile der übrigen eingesetzten Erben bei Wegfall eines Miterben. Der Rechtsgrundsatz der Anwachsung beruht auf dem vom Gesetzgeber unter bestimmten Voraussetzungen vermuteten Willen des Erblassers, die gesetzliche Erbfolge auszuschließen. Diese Vermutung ist jedoch widerleglich, weshalb Abs. 3 bestimmt, dass die Anwachsung nicht eintritt, wenn der Erblasser sie ausgeschlossen hat.[1]

 

Rz. 2

Wenn also mehrere Erben in der Weise eingesetzt sind, dass sie die gesetzliche Erbfolge ausschließen, so ist davon auszugehen, dass dies nach dem Willen des Erblassers selbst dann so bleiben soll, wenn einer der Erben wegfällt.[2] Es treten dann also nicht die gesetzlichen Erben an die Stelle des Weggefallenen (§ 2088 BGB), sondern es tritt infolge des Wegfalls eines der Miterben die Vergrößerung des einem anderen Miterben zugewandten Erbteils ein. Die Anwachsung kann dabei allen Miterben gem. Abs. 1 S. 1 oder nur einem Teil gem. Abs. 1 S. 2 zugutekommen. Gegenüber der Einsetzung eines Ersatzerben ist die Anwachsung subsidiär (§ 2099 BGB).

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Bürgerliches Gesetzbuch / § 2094 Anwachsung
Bürgerliches Gesetzbuch / § 2094 Anwachsung

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