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Preißer/Seltenreich/Königer/Vosseler, Erbschaft- und Sch ... / 2.4 Begrenzung der Anrechnung

Dennis Helwig, Dr. Stefan Königer
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Rz. 48

Die ausländische Erbschaftsteuer ist nur insoweit auf die deutsche Erbschaftsteuer anzurechnen, als das Auslandsvermögen auch der deutschen Erbschaftsteuer unterliegt. Die Anrechnung nach § 21 ErbStG ist somit maximal bis zur Höhe der inländischen Steuer möglich (umfängliche Anrechnungsbeschränkung).

 

Rz. 49

Zu unterscheiden sind zwei Fälle:

  1. Das ausländische Steuerniveau ist niedriger als das inländische Steuerniveau: In diesem Fall verbleibt noch eine inländische Steuer in Höhe der Differenz. Der Steuerpflichtige hat im Ergebnis eine Steuerbelastung in Höhe des höheren inländischen Steuerniveaus.
  2. Das ausländische Steuerniveau ist höher als das inländische Steuerniveau: Eine Anrechnung ist nur maximal bis zur Höhe der inländischen Steuerlast möglich. Im Übrigen geht die Anrechnung ins Leere. Der Steuerpflichtige ist somit im Ergebnis mit dem höheren ausländischen Steuerniveau belastet.
 

Rz. 50

Die Anrechnung der Steuer bewirkt somit im Ergebnis, dass der Steuerpflichtige mit dem jeweils höheren Steuerniveau der beiden beteiligten Staaten belastet ist.

 
Praxis-Beispiel

Neffe N mit Wohnsitz im Inland erbt von seiner Tante T, die seit Jahren im Ausland lebt, ein Wertpapierdepot mit einem Wert von 120.000 EUR. Im Ausland wird eine Erbschaftsteuer i. H. v. 25.000 EUR erhoben. Die Voraussetzungen für eine Anrechnung der ausländischen Erbschaftsteuer auf die inländische Erbschaftsteuer liegen vor. Abwandlung: Die Erbschaftsteuer im Ausland beträgt 8.000 EUR.

Lösung:

Der Erwerb unterliegt wegen des Wohnsitzes des N im Inland der unbeschränkten Erbschaftsteuerpflicht. Für den Erwerb wird ein Freibetrag i. H. v. 20.000 EUR gewährt. Die Erbschaftsteuer vor Durchführung der Anrechnung nach § 21 ErbStG beträgt 20.000 EUR (Steuerklasse II, Steuersatz 20 %). Die im Ausland anfallende E...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

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