Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Preißer/Seltenreich/Königer/Vosseler, Erbschaft- und Sch ... / 2.4 Begrenzung der Anrechnung

Dennis Helwig, Dr. Stefan Königer
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Rz. 48

Die ausländische Erbschaftsteuer ist nur insoweit auf die deutsche Erbschaftsteuer anzurechnen, als das Auslandsvermögen auch der deutschen Erbschaftsteuer unterliegt. Die Anrechnung nach § 21 ErbStG ist somit maximal bis zur Höhe der inländischen Steuer möglich (umfängliche Anrechnungsbeschränkung).

 

Rz. 49

Zu unterscheiden sind zwei Fälle:

  1. Das ausländische Steuerniveau ist niedriger als das inländische Steuerniveau: In diesem Fall verbleibt noch eine inländische Steuer in Höhe der Differenz. Der Steuerpflichtige hat im Ergebnis eine Steuerbelastung in Höhe des höheren inländischen Steuerniveaus.
  2. Das ausländische Steuerniveau ist höher als das inländische Steuerniveau: Eine Anrechnung ist nur maximal bis zur Höhe der inländischen Steuerlast möglich. Im Übrigen geht die Anrechnung ins Leere. Der Steuerpflichtige ist somit im Ergebnis mit dem höheren ausländischen Steuerniveau belastet.
 

Rz. 50

Die Anrechnung der Steuer bewirkt somit im Ergebnis, dass der Steuerpflichtige mit dem jeweils höheren Steuerniveau der beiden beteiligten Staaten belastet ist.

 
Praxis-Beispiel

Neffe N mit Wohnsitz im Inland erbt von seiner Tante T, die seit Jahren im Ausland lebt, ein Wertpapierdepot mit einem Wert von 120.000 EUR. Im Ausland wird eine Erbschaftsteuer i. H. v. 25.000 EUR erhoben. Die Voraussetzungen für eine Anrechnung der ausländischen Erbschaftsteuer auf die inländische Erbschaftsteuer liegen vor. Abwandlung: Die Erbschaftsteuer im Ausland beträgt 8.000 EUR.

Lösung:

Der Erwerb unterliegt wegen des Wohnsitzes des N im Inland der unbeschränkten Erbschaftsteuerpflicht. Für den Erwerb wird ein Freibetrag i. H. v. 20.000 EUR gewährt. Die Erbschaftsteuer vor Durchführung der Anrechnung nach § 21 ErbStG beträgt 20.000 EUR (Steuerklasse II, Steuersatz 20 %). Die im Ausland anfallende E...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Meistgelesene Beiträge
  • Gewährleistungsrückstellung darf den Pauschalsatz von 0,5 % übersteigen.
    339
  • Fahrtkosten für Besuche eines pflegebedürftigen Angehörigen als außergewöhnliche Belastung
    321
  • Fahrten der Kinder zur Schule als Werbungskosten bzw. außergewöhnliche Belastungen
    315
  • Steuerschuldnerschaft bei Schrottmaterialien (zu § 13b Abs. 2 Nr. 7 UStG)
    239
  • Vermietung zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden
    234
  • Arnold/Tillmanns, BUrlG § 5 Teilurlaub / 2.6 Zwölftelung bei Ausscheiden in der zweiten Jahreshälfte
    179
  • Schwangerschaft: Beschäftigungsverbot oder Arbeitsunfähigkeit
    170
  • Einbau einer Klimaanlage als nachträglicher Herstellungsaufwand eines Gebäudes
    166
  • Einheit des Verhinderungsfalls im Falle Entgeltfortzahlung wegen Krankheit
    152
  • Steuerbefreiung bei Vermietungsleistungen (zu § 4 Nr. 12 UStG)
    139
  • Nachträgliche Befristung unbefristeter Arbeitsverträge
    132
  • Steuerfreiheit der Umsätze aus unterrichtender Tätigkeit
    127
  • Persönliche Unterschrift in der Steuererklärung
    126
  • Aufwendungen für Grabpflege als haushaltsnahe Dienstleistung?
    124
  • Nächtliches Alkoholverkaufsverbot an Tankstellen verfassungsgemäß
    123
  • Steuerschuldnerschaft bei Gebäudereinigung (zu § 13b UStG)
    123
  • Erhalt von Pflegegeld steht Pflege-Pauschbetrag nicht stets entgegen
    116
  • Ballspielen auf Rasenfläche nicht gestattet
    114
  • Mietverhältnis zwischen GbR und Gesellschafter über diesem zurechenbaren Grundstücksanteil nicht anzuerkennen
    113
  • Aufteilung von Hotelumsätzen nach Umsatzsteuersätzen: Bewertung des Frühstücks
    112
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)

Top-Themen

Steuerberater in Mandantengespräch

Sonderausgabenabzug bei Vermögensübertragungen gegen Versorgungsleistungen

mehr

Mann überprüft konzentriert Geschäftsbericht

Gesonderte und einheitliche Feststellung seit 2024

mehr

Leiter in leerer Wohnung

Modernisierungskosten bei Gebäuden

mehr

Fahnenmasten

Steuerliche Behandlung von Arbeitslohn bei Vorliegen eines DBA

mehr

Einkommensteuererklärung

Einkommensteuererklärung 2025: Änderungen in den Vordrucken

mehr

Steuern 2025

Rückblick über die Steuergesetzgebung

mehr

Energieeffizienz Haus Dämmung

Steuerermäßigung für energetische Sanierungsmaßnahmen nach § 35c EStG

mehr

verärgertet Mann

Aktuelle Rechtsprechung zur Haftung der Vertreter nach § 69 AO

mehr

Gewinn

Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG

mehr

Kryptowährung Bitcoin Münzen

Ertragsteuerrechtliche Behandlung von Kryptowerten

mehr

Downloads

PM pus HR-Software 10 2020

HR-Software: Markttrends und Anbieterübersicht

mehr

Eine Steuerberaterin und ein Steuerberater befinden sich in einer

7 Effizienztipps für Steuerkanzleien

mehr

Zum Haufe Shop
Empfehlung


Zum Thema Steuern
DER Beraterkommentar: Das Einkommensteuerrecht
Einkommensteuerrecht

Der Littmann online: Das Standardwerk im Einkommensteuerrecht – jetzt topaktuell mit Kommentierungen zu §§ 1, 2a und 15 EStG. Urteile, Verwaltungserlasse und Gestaltungshinweise auf einen Blick. Für Steuerberatende, die keine Kompromisse machen. Jetzt 4 Wochen kostenlos testen!

Newsletter Steuern - BFH-Urteilsservice

Aktuelle Informationen zur neuesten BFH-Rechtsprechung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Kurzkommentierungen
  • Praxishinweise
  • wöchentlich
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Steuern Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Onlinetraining Smartsteuer Schäffer-Poeschel Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Steuern Shop
Steuern Software Komplettlösungen Steuern Kanzleimanagement Lösungen Steuern im Unternehmen Lösungen für die Steuererklärung Steuer-Kommentare

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren