Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

I. Körperliche Bestandsaufnahme

Dr. Wolfgang Knop
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Rn. 83

Stand: EL 36 – ET: 06/2022

Mit Hilfe der körperlichen Bestandsaufnahme werden die vorhandenen VG physisch aufgenommen. Diese Art der Bestandsaufnahme erstreckt sich ausschließlich auf die mengenmäßige Erfassung der vorhandenen VG. Sie ist daher nur bei solchen VG praktikabel, die mit Hilfe einer physikalischen Dimension beschrieben werden können. Die Art der Dimension bestimmt gleichzeitig die Technik der Aufnahme; als solche sind das Zählen, Messen und Wiegen der zu erfassenden VG anzusehen.

Gezählt werden die VG, deren Mengeneinheit auf eine Stückzahl lautet; gemessen werden jene VG, deren physikalische Einheit regelmäßig als Längen- oder Flächenmaß bzw. Rauminhalt ausgedrückt wird (z. B. m, m2, m3, Liter); gewogen werden letztlich jene VG, die nach Gewicht (kg, t etc.) dimensioniert sind. Wie jedoch die im Zusammenhang mit dem Vollständigkeitsgrundsatz (vgl. HdR-E, HGB § 240, Rn. 16) genannten Beispiele verdeutlichen, sind Kombinationen zwischen diesen Aufnahmetechniken denkbar, die der Vereinfachung des Aufnahmeprozesses dienen. Ziel dieser Vereinfachungen muss es jedoch sein, möglichst genau die Mengeneinheit in der dem jeweiligen VG arteigenen Dimension zu ermitteln. Es ist daher festzuhalten, dass "für feste, flüssige oder gasförmige Stoffe, für Teile, Kleinteile, Schnittgüter, abgepackte oder abgesackte Waren etc. das jeweils geeignete Verfahren zur Feststellung der Bestandsmenge auszuwählen ist" (AK Ludewig der SG (1967), S. 14). Als Kriterium für die geeignete Auswahl ist das Ziel anzusehen, das Aufnahmeergebnis in Form der für den jeweiligen VG arteigenen Dimension möglichst genau zu ermitteln.

 

Rn. 84

Stand: EL 36 – ET: 06/2022

Da die körperliche Bestandsaufnahme letztlich nur die Basis für die Ermittlung des Werts des jeweiligen VG ist, handelt es sich be...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Meistgelesene Beiträge
  • Gewährleistungsrückstellung darf den Pauschalsatz von 0,5 % übersteigen.
    275
  • Fahrten der Kinder zur Schule als Werbungskosten bzw. außergewöhnliche Belastungen
    230
  • Vermietung zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden
    186
  • Steuerschuldnerschaft bei Schrottmaterialien (zu § 13b Abs. 2 Nr. 7 UStG)
    162
  • Fahrtkosten für Besuche eines pflegebedürftigen Angehörigen als außergewöhnliche Belastung
    146
  • Nachweis der Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen und Gebäudereinigungsleistungen (zu § 13b Abs. 2 Nr. 4 und Nr. 8 UStG)
    143
  • Einbau einer Klimaanlage als nachträglicher Herstellungsaufwand eines Gebäudes
    139
  • Schwangerschaft: Beschäftigungsverbot oder Arbeitsunfähigkeit
    137
  • Vermieterpfandrecht für Mietforderungen in der Insolvenz des Mieters
    122
  • Nächtliches Alkoholverkaufsverbot an Tankstellen verfassungsgemäß
    117
  • Arnold/Tillmanns, BUrlG § 5 Teilurlaub / 2.6 Zwölftelung bei Ausscheiden in der zweiten Jahreshälfte
    110
  • Dachrinnenreinigung auf den Mieter umlegbar
    107
  • Steuerbefreiung bei Vermietungsleistungen (zu § 4 Nr. 12 UStG)
    107
  • Steuerschuldnerschaft bei Gebäudereinigung (zu § 13b UStG)
    107
  • Nachträgliche Befristung unbefristeter Arbeitsverträge
    104
  • Angabe des Zeitpunkts der Leistung in der Rechnung
    102
  • Keine Umsatzsteuer auf Parkgebühren i.S.v. § 6a Abs. 6 StVG
    96
  • Befreiung von der Prüfungspflicht zum Angestelltenlehrgang II bei der Eingruppierung eines Arbeitnehmers
    94
  • Begleitperson (Beistand) darf grundsätzlich zur Eigentümerversammlung mitgebracht werden
    94
  • Einheit des Verhinderungsfalls im Falle Entgeltfortzahlung wegen Krankheit
    91
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)

Top-Themen

Steuerfachangestellte am Schreibtisch mit Laptop frontalansicht

Steuerberatungsgebühren: Möglichkeiten und Spielräume der Abrechnung

mehr

Aktuelles zur Nachhaltigkeitsberichterstattung

Omnibus-Paket I: Nachhaltigkeit

mehr

Jahreswechsel-Kampagne 2025 2026

Relevante Gesetzesänderungen, Verwaltungsanweisungen und BFH-Entscheidungen

mehr

Parkplatz E-Auto Ladestation E-Mobilität

Elektrofahrzeuge – Steuerliche Behandlung des Aufladens beim Arbeitgeber

mehr

Fachkräftemangel Vorstellungsgespräch leere Stühle auf Flur

Geringwertige Wirtschaftsgüter 2026

mehr

Dienstwagen Auto Firmenwagen Rückspiegel

Pkw-Nutzung: Welche Varianten Unternehmer wählen können

mehr

Green Transformation Symbolbild

ESRS VSME: Freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung für KMU

mehr

Kleines Flugzeug

Repräsentationskosten

mehr

Mitarbeiter in einem Lager

Stichprobeninventur

mehr

Hand gibt Münze in Einmachglas als Spardose

Rückstellung für Betriebsprüfung

mehr

Downloads

Controller Magazin Special 2023

Innovative Software für das Controlling

mehr

Whitepaper Sustainability Fin

Kostenloses Whitepaper: Nachhaltigkeit

mehr

CM SWK 2017

Controller Magazin Spezial Software 2017

mehr

Zum Haufe Shop
Empfehlung


Zum Thema Finance
Haufe Shop: Fremdvergleich internationaler Verrechnungspreise
Fremdvergleich bei internationalen Verrechnungspreisen

Der Fremdvergleich ist einer der zentralen Grundsätze im internationalen Steuerrecht und bei der Festlegung von konzerninternen Verrechnungspreisen. Das Buch analysiert die betriebswirtschaftlichen, steuerrechtlichen, verfahrensrechtlichen und praktischen Anwendungen des Fremdvergleichsgrundsatzes.

Newsletter Steuern und Buchhaltung

Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Für Praktiker im Rechnungswesen
  • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
  • Alles rund um betriebliche Steuern
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Finance Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Rechnungswesen Shop
Rechnungswesen Produkte Lösungen zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Bücher zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Produkte zu Kostenrechnung Produkte zur IFRS-Rechnungslegung Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren