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Kündigung eines Lehrers wegen Ablehnung der Maskenpflicht ist rechtmäßig

Haufe Redaktion
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Leitsatz

Die Kündigung eines Lehrers, der Eltern aufforderte, gegen die Maskenpflicht an Schulen vorzugehen und der sich ohne medizinischen Grund weigerte, eine Maske zu tragen, ist rechtmäßig.

Entscheidung

Das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg hat die außerordentliche Kündigung eines brandenburgischen Lehrers, der die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ablehnte, für wirksam erachtet und die Kündigungsschutzklage abgewiesen.

Aufforderung an Eltern, gegen die Maskenpflicht vorzugehen

Zur Begründung hat das LAG ausgeführt, die Kündigung sei aufgrund der Äußerungen gegenüber der Schulelternsprecherin in E-Mails an diese gerechtfertigt. Eine E-Mail enthielt neben Ausführungen zur allgemeinen Bewertung der Maskenpflicht in der Schule ("bin ich der Meinung, dass diese "Pflicht" eine Nötigung, Kindesmissbrauch, ja sogar vorsätzliche Körperverletzung bedeutet"), auch die Aufforderung an die Eltern, mit einem vorformulierten zweiseitigen Schreiben gegen die Schule vorzugehen. Eine Abmahnung liege vor, der Kläger selbst verweise auf eine Erklärung des beklagten Landes, er müsse mit einer Kündigung rechnen, wenn er nicht von seinem Verhalten Abstand nehme. Im Folgenden habe der Kläger jedoch mit einer erneuten Erklärung per E-Mail gegenüber der Elternvertreterin und weiteren Stellen an seinen Äußerungen festgehalten.

Verweigerung des Tragens eines Mund-Nasen-Schutzes

Als weiteren Kündigungsgrund nannte das Landesarbeitsgericht die beharrliche Weigerung des Klägers, im Schulbetrieb einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Das dann vorgelegte, aus dem Internet bezogene Attest eines österreichischen Arztes rechtfertige keine Befreiung.

Link zur Entscheidung

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 7.10.2021, 10 Sa 867/21

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LAG Berlin-Brandenburg 10 Sa 867/21
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  Entscheidungsstichwort (Thema) Fristlose Kündigung eines Lehrers wegen Schmähkritik an Schulelternsprecherin. Fristlose Kündigung wegen Maskenverweigerung durch Lehrer. Aussichtslosigkeit weiterer Abmahnungen bei Aufrechterhaltung der Maskenverweigerung. ...

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