Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Kündigung des Mieters bei verweigerter Untermieterlaubnis ist rechtsmissbräuchlich

Hubert Blank †
Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden
 

Leitsatz

Die Ausübung eines sich aus der unberechtigten Verweigerung der Untervermietung ergebenden außerordentlichen Kündigungsrechts nach § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB ist rechtsmissbräuchlich (§ 242 BGB), wenn dem kündigenden Hauptmieter bekannt ist, dass ein Mietinteresse der benannten Untermieter nicht besteht.

(amtlicher Leitsatz des BGH)

 

Normenkette

BGB §§ 242, 540 Abs. 1 Satz 2

 

Kommentar

In einem am 1.11.2004 abgeschlossenen Mietvertrag über ein Einfamilienhaus war u. a. vereinbart, dass die Parteien für die Dauer von 3 Jahren – also bis Ende Oktober 2007 – wechselseitig auf das Recht zur ordentlichen Kündigung verzichten. Im Juni 2006 haben die Mieter um eine vorzeitige Vertragsaufhebung zum 31.10.2006 gebeten. Der Vermieter hat seine Zustimmung von der Stellung eines Nachmieters abhängig gemacht. Einen Nachmieter haben die Mieter allerdings nicht gefunden. Deshalb haben die Mieter dem Vermieter mitgeteilt, dass sie das gesamte Haus in der Zeit von Januar bis Oktober 2007 an die Eheleute D. untervermieten wollen. Bei den Eheleuten D. handelt es sich um die Eltern der Mieterin; dies haben die Mieter dem Vermieter allerdings nicht mitgeteilt. Der Vermieter hat die Erlaubnis zur Untermiete verweigert. Daraufhin haben die Mieter das Mietverhältnis gem. § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB gekündigt. Der Vermieter hat eingewandt, dass die Eheleute D. kein Nutzungsinteresse haben. Der BGH hatte zu entscheiden, ob das Sonderkündigungsrecht des § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB auch in einem solchen Fall besteht.

Dies wird vom BGH verneint:

1 Ausschlussgrund

Die Untervermietung von Wohn- oder Geschäftsräumen ist nur mit Erlaubnis des Vermieters zulässig (§ 540 Abs. 1 Satz 1 BGB). Verweigert der Vermieter die Erlaubnis, kann der Mieter das Mietverhältnis mit dreimonatiger Frist kündigen; das Kündigungsre...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • § 21 Insolvenzrecht / 3. Muster: Antrag des Schuldners auf vorzeitige Erteilung der Restschuldbefreiung
    3
  • Kettenrauchender Nachbar – 20 % Mietminderung
    3
  • Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche: Vergemeinschaftung / 4 Die Entscheidung
    3
  • AGS 06/2022, Fragen und Lösungen / II. Gegenstandswert
    2
  • ZErb 4/2013, Kindeswohl versus Gemeinwohl – zur Sittenwi ... / 1
    2
  • zfs 05/2021, Nicht angepasste Geschwindigkeit
    2
  • § 13 Die prozessuale Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen / 1. Allgemeines
    1
  • § 15 Verfahren durch das Gericht / I. Zulässigkeitsprüfung
    1
  • § 2 Allgemeiner Teil / II. Prozess-/Verfahrenskostenhilfe
    1
  • § 2 Gläubiger und Schuldner des Pflichtteilsanspruchs / B. Pflichtteilsberechtigung
    1
  • § 2 Vergleich und Abfindung / (2) Arbeitsagentur
    1
  • § 20 Handelsvertreterrecht / 4. Der Vertragsschluss
    1
  • § 3 Leistungsrecht und Regress des Sozialleistungsträger ... / V. Wiederherstellung des Nachrangs durch Kostenersatzansprüche/Kürzung der Leistungen (§§ 103, 26 SGB XII) wegen Ausschlagung/Verzicht/Verprassen u.Ä.
    1
  • § 4 Steuerrechtliche Aspekte, Geldwäsche / III. Steuerrechtliche Aspekte beim Schadenersatzpflichtigen
    1
  • § 41 Strafrecht / III. Berufung
    1
  • § 8 ABC der Forderungspfändung / XIX. Muster: Antrag auf Aufhebung der Anordnung nach § 907 ZPO – Entgegenstehende Belange
    1
  • AGS 11/2023, Erstattung der Reisekosten zum Termin trotz ... / IV. Bedeutung für die Praxis
    1
  • AGS Nr.11/2012, Anforderung an die Unterschrift unter eine anwaltliche Kostenrechnung
    1
  • Ausbildungsunterhalt: Unterhaltspflicht trotz eines Ausbildungswechsels
    1
  • Erhaltungsrücklage / 10 (Teil-)Auflösung der Rücklage
    1
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Produktempfehlung


Zum Thema Recht
Mietrecht: Untervermietung: Was der Vermieter dulden muss und was nicht
Zimmer Wohnung Frau Rad Sofa
Bild: Getty Images

Wann muss ein Vermieter die Untervermietung einer Wohnung durch den Mieter dulden und was kann er verbieten? Mietrecht und Rechtsprechung im Überblick.


LG Berlin: Untervermietung von Wohnraum an Geflüchtete
Schlüsselbrett Wohnungsschlüssel
Bild: Adobe Systems, Inc.

Wenn Mieter an Geflüchtete untervermieten wollen, brauchen sie die Zustimmung des Vermieters. Ob ein Anspruch auf Erlaubnis besteht – dazu ist die Rechtsprechung uneinheitlich. Laut Landgericht Berlin kann eine humanitäre Motivation ein berechtigtes Interesse begründen.


Haufe Shop: Datenschutz- und IT-Recht
Datenschutz- und IT-Recht
Bild: Haufe Shop

Ob in Kanzleien, Unternehmen oder der öffentlichen Verwaltung – rechtliche Fragen im digitalen Umfeld sind überall. Wer mit Daten arbeitet, benötigt daher ein solides Verständnis für das Rechtsgebiet. Das Buch bietet einen praxisnahen und zugleich effizienten Einstieg anhand von 36 Beispielfällen.


Untervermietung - Kein Sonderkündigungsrecht bei vorgeschobenem Untermietinteresse
Untervermietung - Kein Sonderkündigungsrecht bei vorgeschobenem Untermietinteresse

  Leitsatz Die Ausübung eines sich aus der unberechtigten Verweigerung der Erlaubnis zur Untervermietung ergebenden außerordentlichen Kündigungsrechts nach § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB ist rechtsmissbräuchlich (§ 242 BGB), wenn dem kündigenden Hauptmieter ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht
Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Anwaltliches Fachwissen Software Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Lösungen Alle Recht Produkte

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren