Rz. 26
Vgl. dazu zunächst die Hinweise im laufenden Text sowie:
Schoch, Die Bedarfsgemeinschaft, die Einstandsgemeinschaft und die Haushaltsgemeinschaft nach dem SGB II und SGB XII, ZfF 2004 S. 169.
Rz. 27
Für die Bejahung einer Behinderung i. S. v. § 36 Satz 3 ist ein Schwerbehindertenausweis nicht erforderlich. Der Annahme der Betreuung eines Behinderten durch seine Eltern steht nicht die Bestellung einer Berufsbetreuerin nach den §§ 1896 ff. BGB entgegen. Einzelne Betreuungsleistungen in der Haushaltsgemeinschaft können für die Bejahung der Ausnahmeregelung ausreichen:
LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss v. 9.11.2007, L 13 SO 31/07 ER.
Im Verhältnis der Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft findet die (Vermutungs-)Regelung des § 36 neben § 20 keine Anwendung. Auf das Bestehen einer solchen Gemeinschaft kann nur durch eine Gesamtwürdigung aller bekannten Indiztatsachen geschlossen werden:
LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 21.9.2006.
Zur Vermutung der Bedarfsdeckung bei Vorliegen einer Haushaltsgemeinschaft, wenn eine wirtschaftliche und räumliche Trennung innerhalb der Wohnung nicht eingehalten ist:
SG Berlin, Beschluss v. 28.11.2005, S 49 SO 4514/05 ER.
Leben minderjährige unverheiratete Kinder in einem Haushalt mit ihrer Mutter und ihrem Stiefvater zusammen, kann nach § 11 Abs. 1 Satz 2 BSHG nur Einkommen und Vermögen ihrer Mutter, nicht auch Einkommen und Vermögen ihres Stiefvaters berücksichtigt werden. Einkommen und Vermögen des Stiefvaters kann nur nach Maßgabe des § 16 BSHG oder nur dann berücksichtigt werden, wenn es der Mutter tatsächlich zugewendet wird und damit deren Einkommen erhöht oder zumindest deren Eigenbedarf mindert:
BVerwG, Urteil v. 26.11.1998, 5 C 37/97.
Es ist nur dann zu erwarten, dass der Stiefvater seine hilfebedürftigen Stiefkinder unentgeltlich bei...