Prof. Rolf-Rüdiger Radeisen
Kommentar
Durch das sog. "Kroatiengesetz" ist mit Wirkung zum 1.1.2015 die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes auch auf die Lieferung von Hörbüchern erweitert worden. Für alle Lieferungen von Platten, Bändern, nicht flüchtigen Halbleiterspeichervorrichtungen, "intelligenten Karten (smart cards)" und anderen Tonträgern oder ähnlichen Aufzeichnungen, die ausschließlich die Tonaufzeichnung der Lesung eines Buches enthalten (soweit nicht zu den jugendgefährdenden Schriften gehörend) gilt dann der Steuersatz von 7 %.
Nicht nur die Lieferung der Hörbücher, sondern auch die Vermietung von Hörbüchern fällt ab dem 1.1.2015 unter die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes.
Unter die Steuerermäßigung fällt aber nur die Lieferung eines körperlichen Gegenstands. Der Download eines Hörbuchs über das Internet unterliegt weiterhin dem Regelsteuersatz, da es sich um eine sonstige Leistung handelt, die nicht dem ermäßigten Steuersatz unterliegen kann.
Ebenfalls nicht unter die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes fällt die Lieferung eines Hörspiels. Hörspiele unterscheiden sich regelmäßig dadurch, dass ihnen ein Drehbuch zugrunde liegt, sie geben grundsätzlich nicht denselben Inhalt wie gedruckte Bücher wieder.
Ein Hörbuch liegt aber auch noch vor, wenn es sich der Verwendung von Musik und Geräuschen bedient, die der Illustration des Textes dienen. Auch kann die Lesung durch mehrere Vorleser erfolgen, soweit sich dies aus dem Buch ergibt (z. B. Dialoge in wörtlicher Rede).
Ist dem Verlag vom Urheber das Recht eingeräumt worden, neben der Herausgabe eines Buches nur eine Lesung zu veröffentlichen, ohne dass auch Hörspielrechte eingeräumt wurden, kann aus Vereinfachungsgründen das Erzeugnis als Lesung anerkannt werden.
Nach Auffassung der Finanzverwaltung unte...