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Ehescheidung vor Ablauf des Trennungsjahres: Ehelicher Treuebruch als unzumutbare Härte

Barbara Rotter
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Leitsatz

In dieser Entscheidung ging es um die Frage, ob ein ehelicher Treuebruch kurz nach der Eheschließung eine unzumutbare Härte i.S.d. § 1565 Abs. 2 BGB darstellt mit der Folge, dass das Scheidungsverfahren vor Ablauf des Trennungsjahres betrieben werden kann.

 

Sachverhalt

Die Beteiligten hatten am 29.4.2010 geheiratet. Die Antragstellerin hat am 12.7.2010 einen Antrag auf einverständliche Scheidung ihrer Ehe beim Familiengericht eingereicht und damit begründet, die Einhaltung des Trennungsjahres gemäß § 1565 Abs. 2 BGB sei aus Gründen, die in der Person des anderen Ehegatten lägen, für sie eine unzumutbare Härte.

Sie - die Antragstellerin habe am Abend des 2.5.2010 - somit drei Tage nach der Hochzeit telefonisch von einer engen Freundin erfahren, dass der Antragsgegner neben ihr sitze und ihr soeben erklärt habe, dass er in sie verliebt sei. Dieser Umstand habe sie in jener Nacht psychisch außerordentlich belastet. Im Nachhinein habe sich im Übrigen herausgestellt, dass ihr Ehemann schon am Abend vor der Hochzeit der betreffenden Freundin per e-Mail seine Liebe offenbart habe.

Die Antragstellerin hat für das von ihr beabsichtigte Ehescheidungsverfahren Verfahrenskostenhilfe beantragt. Ihr Antrag wurde abgelehnt mit der Begründung, die beabsichtigte Rechtsverfolgung biete keine hinreichende Aussicht auf Erfolg, weil das Trennungsjahr noch nicht abgelaufen und ein Scheidungsantrag derzeit unschlüssig sei. Die bloße Zuwendung zu einem neuen Partner stelle einen Zerrüttungsgrund dar und führe nicht bereits dazu, dass das Zuwarten bis zum Ablauf des Trennungsjahres unzumutbar sei.

Hiergegen wandte sich die Antragstellerin mit der Beschwerde. Zum einen sei angesichts der dargelegten Umstände ein Härtegrund gegeben. Zum anderen werde der Antragsgegner - ein US-Staatsbürger - ...

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  Entscheidungsstichwort (Thema) Nichteinhaltung der einjährigen Trennungszeit wegen unzumutbarer Härte  Leitsatz (amtlich) Erfährt die Ehefrau drei Tage nach der Eheschließung telefonisch von einer engen Freundin, dass der neben ihr sitzende Ehemann ihr ...

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