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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, ... / 7 Ab dem Veranlagungszeitraum 2009: Anwendung des Teileinkünfteverfahrens bei Einkünften iSd § 20 EStG nur auf im Betriebsvermögen gehaltene Anteile (§ 3 Nr 40 S 2 EStG)

Alexandra Pung
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Tz. 94

Stand: EL 79 – ET: 12/2013

Nach § 3 Nr 40 S 2 EStG idF des URefG 2008 ist § 3 Nr 40 S 1 Buchst d bis h EStG nur iVm § 20 Abs 8 EStG anzuwenden. Bisher regelte § 3 Nr 40 S 2 EStG, dass die hälftige St-Freistellung nach § 3 Nr 40 S 1 Buchst d bis h EStG auch dann gilt, wenn es sich nicht um Eink aus KapV, sondern um Gewinn-Eink bzw um Eink aus V + V handelte (s Tz 93). Nunmehr gilt die oa St-Freistellung iHv 40 % (s Tz 1) für lfd Einnahmen nur noch in den Fällen, in denen es sich bei den Einnahmen um solche aus

• L + F;
• Gew;
• aus selbständiger Arbeit oder aus
• V + V

handelt oder nach § 32d Abs 2 Nr 3 EStG zum Teil-Eink-Verfahren optiert worden ist.

Damit gilt das Teil-Eink-Verfahren dem Grunde nach nur im betrieblichen Bereich, dh nicht für Eink aus KapV. Der Fall, dass Einnahmen iSd § 3 Nr 40 S 1 Buchst d bis h EStG iRd Eink aus V + V anfallen, ist wohl eher theoretischer Natur. Wegen der Frage, welche Einnahmen von § 3 Nr 40 S 1 Buchst d bis h EStG erfasst werden, s Tz 67 ff.

Die Einschränkung des sog Teil-Eink-Verfahrens auf den betrieblichen Bereich und Eink aus V + V gilt nur für die Einnahmen iSd § 3 Nr 40 Buchst d ff EStG, dh die lfd Einnahmen. Für VG iSd § 17 EStG, bei denen die Anteile im PV gehalten werden, bleibt es bei der Anwendung des Teil-Eink-Verfahrens (s Tz 60).

 

Tz. 95

Stand: EL 79 – ET: 12/2013

Fallen die oa Einnahmen im PV an, ist § 3 Nr 40 S 1 Buchst d bis h EStG ab dem VZ 2009 grds nicht mehr anzuwenden (Ausnahme: Option zum Teil-Eink-Verfahren nach § 32d Abs 2 Nr 3 EStG). Diese Einnahmen unterliegen der sog Abgeltung-St (s § 43 Abs 5 EStG). An Kosten wird zukünftig nur noch der Sparer-Pauschbetrag iHv 801 EUR berücksichtigt. Die tats entstandenen WK können nicht mehr abgezogen werden (s § 20 Abs 9 EStG). Zur Abgeltung-St allgemein s Weber (NWB F 18,...

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