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Berücksichtigung von unterhaltsrechtlichen Prozesskostenvorschusszahlungen im Kostenfestsetzungsverfahren

Barbara Rotter
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Leitsatz

Die Parteien hatten sich in zweiter Instanz geeinigt und einen Vergleich hierüber protokolliert. Hinsichtlich der Kosten verständigten sie sich darauf, dass die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen - mit Ausnahme der Kosten des Vergleichs, die gegeneinander aufgehoben wurden - im Verhältnis 2/3 zu Lasten der Klägerin und 1/3 zu Lasten des Beklagten verteilt wurden. Die nachfolgend von dem AG vorgenommene Kostenausgleichung betraf nur die Kosten erster Instanz, für die der Beklagte aufgrund einer einstweiligen Anordnung einen Prozesskostenvorschuss von 2.547,72 EU zu zahlen hatte.

Das AG hat von dem Kostenfestsetzungsantrag des Beklagten den gezahlten Prozesskostenvorschuss abgesetzt und nach Quotelung der erstinstanzlich angefallenen Kosten entsprechend der Kostengrundentscheidung einen von der Klägerin an den Beklagten zu erstattenden Betrag von 558,27 EUR festgesetzt. Die Geltendmachung des Prozesskostenvorschusses im Kostenfestsetzungsverfahren sei grundsätzlich ausgeschlossen. Eine ausnahmsweise Berücksichtigung aufgrund unstreitiger Zahlung scheitere vorliegend bereits an der Quotelung.

Gegen diesen Beschluss wandte sich der Beklagte und vertrat die Auffassung, der Prozesskostenvorschuss gehöre zu den Kosten des Rechtsstreits, mit denen er den gegen ihn geführten Prozess habe finanzieren müssen. Die Zahlung sei unstreitig erfolgt und daher in die Kostenausgleichung einzustellen.

 

Sachverhalt

siehe Kurzzusammenfassung

 

Entscheidung

Die Beschwerde des Beklagten hatte keinen Erfolg.

Nach einhelliger Auffassung komme die Anrechnung der Zahlung des auf die materiell-rechtliche Unterhaltsverpflichtung gegründeten Prozesskostenvorschusses im rein formellen Kostenfestsetzungsverfahren nur dann in Betracht, wenn über die Zahlung des Prozesskostenvorschusses unter den...

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OLG Köln 26 WF 125/05
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  Entscheidungsstichwort (Thema) Berücksichtigung von unterhaltsrechtlichen Prozesskostenvorschusszahlungen im Kostenfestsetzungsverfahren  Leitsatz (redaktionell) 1. Ein unstreitig gezahlter Prozesskostenvorschuss ist im Kostenfestsetzungsverfahren nur ...

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