Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Anzinger/Oser/Schlotter, Rechnungslegung und Prüfung der ... / b) Vollständigkeit

Prof. Dr. Clemens Wangler
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Rz. 39

[Autor/Zitation]

Vollständigkeit der Bestandsaufnahme heißt, dass als Ergebnis der Inventur ein Verzeichnis sämtlicher Vermögensgegenstände und Schulden, die dem Kaufmann zuzurechnen und deshalb gem. § 246 Abs. 1 in seine Bilanz aufzunehmen sind, vorliegen muss. Für die Zurechnung gilt die wirtschaftliche Betrachtungsweise (vgl. im Einzelnen Rz. 32 ff.). Der qualitative Zustand, Beschädigungen, Mängel, verminderte oder fehlende Verwertbarkeit und Überbestände entbinden nicht von der Aufnahme. Der Grundsatz der Vollständigkeit verlangt auch die Vermeidung von Doppelerfassungen derselben Sachverhalte (vgl. auch Knop in HdR-E, § 240 HGB Rz. 24 [7/2011]).

Auch ein entgeltlich erworbener Geschäfts- oder Firmenwert gilt als Vermögensgegenstand (§ 246 Abs. 1 Satz 4). Rechnungsabgrenzungsposten, aktive sowie passive latente Steuern und aktivierte Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG müssen unbeschadet der für sie erforderlichen Aufzeichnungen nicht in das Inventar aufgenommen werden, da es sich hierbei nicht (zweifelsfrei) um Vermögensgegenstände oder Schulden handelt (Störk/Lewe in Beck BilKomm.13, § 240 HGB Rz. 22).

 

Rz. 40

[Autor/Zitation]

Die Pflicht, sämtliche Schulden zu erfassen, erfordert auch eine sog. Inventur der Risiken, um insbes. die Vollständigkeit des JA im Bereich der Rückstellungen sicherzustellen (vgl. bereits Leffson, Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung7, 222). Die Grundlage für diese Inventur der Risiken stellen Aufzeichnungen über alle Verpflichtungen, insbes. über Dauerrechtsverhältnisse und schwebende Geschäfte, dar. Diese Aufzeichnungen werden in der Praxis häufig in den jeweiligen Fachabteilungen des Unternehmens geführt.

 

Rz. 41

[Autor/Zitation]

Es ist zweckmäßig, neben der Aufstellung der Vermögensgegenstände und Schulden ein Verzeichnis aller fü...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Meistgelesene Beiträge
  • Gewährleistungsrückstellung darf den Pauschalsatz von 0,5 % übersteigen.
    275
  • Fahrten der Kinder zur Schule als Werbungskosten bzw. außergewöhnliche Belastungen
    230
  • Vermietung zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden
    186
  • Steuerschuldnerschaft bei Schrottmaterialien (zu § 13b Abs. 2 Nr. 7 UStG)
    162
  • Fahrtkosten für Besuche eines pflegebedürftigen Angehörigen als außergewöhnliche Belastung
    146
  • Nachweis der Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen und Gebäudereinigungsleistungen (zu § 13b Abs. 2 Nr. 4 und Nr. 8 UStG)
    143
  • Einbau einer Klimaanlage als nachträglicher Herstellungsaufwand eines Gebäudes
    139
  • Schwangerschaft: Beschäftigungsverbot oder Arbeitsunfähigkeit
    137
  • Vermieterpfandrecht für Mietforderungen in der Insolvenz des Mieters
    122
  • Nächtliches Alkoholverkaufsverbot an Tankstellen verfassungsgemäß
    117
  • Arnold/Tillmanns, BUrlG § 5 Teilurlaub / 2.6 Zwölftelung bei Ausscheiden in der zweiten Jahreshälfte
    110
  • Dachrinnenreinigung auf den Mieter umlegbar
    107
  • Steuerbefreiung bei Vermietungsleistungen (zu § 4 Nr. 12 UStG)
    107
  • Steuerschuldnerschaft bei Gebäudereinigung (zu § 13b UStG)
    107
  • Nachträgliche Befristung unbefristeter Arbeitsverträge
    104
  • Angabe des Zeitpunkts der Leistung in der Rechnung
    102
  • Keine Umsatzsteuer auf Parkgebühren i.S.v. § 6a Abs. 6 StVG
    96
  • Befreiung von der Prüfungspflicht zum Angestelltenlehrgang II bei der Eingruppierung eines Arbeitnehmers
    94
  • Begleitperson (Beistand) darf grundsätzlich zur Eigentümerversammlung mitgebracht werden
    94
  • Einheit des Verhinderungsfalls im Falle Entgeltfortzahlung wegen Krankheit
    91
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen

Top-Themen

Fragezeichen Sprechblase Verwirrung Kommunikation

CHRO of the Year 2026

mehr

Lohnabrechnung

Die wichtigsten Entgelttabellen im öffentlichen Dienst

mehr

Junger Student in der Stadt

HR zwischen Restrukturierung und Transformation

mehr

Prozesse_Workflow_Steuerung_Prozesskette

Anwaltsinsolvenz - Comeback nach Insolvenz eines Rechtsanwalts ist selten

mehr

Sparschwein

Was Anwälte beim Abschluss ihrer Berufshaftpflichtversicherung beachten sollten

mehr

Arbeitsschutz_Kaktus und Luftballon

Wann Versicherungen nicht zahlen müssen

mehr

Wandern in den Allgäuer Alpen

Tauschtage: Die Umwandlung der Jahressonderzahlung in freie Tage nach dem TVöD

mehr

Erdbeereis mit Waffelkegel auf den Boden gefallen

Verkehrsunfall im Ausland

mehr

tippende Hände auf der Tastatur

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

mehr

Urlaub Reise Karte Sabbatical Route

Urlaubsanspruch

mehr

Downloads

Personalmagazin HR-Software 2026

HR-Software: Markttrends und Anbieterübersicht

mehr

Digital Guide Real Estate 2026

Digital Guide Real Estate 2026

mehr

Personalmagazin Kanzleien im Arbeitsrecht

Kanzleien im Arbeitsrecht: Übersicht, Trends, Profile

mehr

Controller Magazin Special 2026

Automatisierung, KI und integrierte Planung

mehr

Shop
Empfehlung


Zum Thema haufe.de
Haufe Shop: Das Ende der Arbeitswelt, wie wir sie kannten
Das Ende der Arbeitswelt, wie wir sie kannten

David Bausch beleuchtet in seinem Buch die fünf zentralen Handlungsfelder der modernen Arbeitswelt und zeigt, wie Unternehmen sich jetzt aufstellen müssen, damit sie zukunftsfähig bleiben. Mit praxisnahen Impulsen, Best Cases und Interviews mit Expertinnen und Experten.

Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Akademie Smartsteuer Semigator Enterprise Schäffer-Poeschel Lexware
Weiterführende Links
Haufe Group Karriere bei Haufe Haufe RSS Feeds FAQ Mediadaten Presse Newsletter Sitemap Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Themenshops
Personal Software Steuern Software Rechnungswesen Produkte Anwaltssoftware Immobilien Lösungen Controlling Software Öffentlicher Dienst Produkte Unternehmensführung-Lösungen Haufe Shop Buchwelt Alle Produkte & Lösungen

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren