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SG Stuttgart Urteil vom 07.05.2024 - S 17 BA 423/20

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Zur statusrechtlichen Beurteilung der Versicherungspflicht für die Tätigkeit als medienpädagogische Referentin, hier: abhängige Beschäftigung

 

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

3. Der Streitwert wird endgültig auf 5.000 Euro festgesetzt.

 

Tatbestand

Der Kläger wendet sich gegen die Feststellung der Sozialversicherungspflicht der Tätigkeit der Beigeladenen als medienpädagogische Referentin für ihn seit dem 01.01.2016 im Rahmen des Statusfeststellungsverfahrens.

Der Kläger ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts. Er bietet Lehrkräften, Schülern, Eltern sowie Senioren und Schulträgern (außerschulische) Angebote aus dem Bereich der Medienbildung an. Vermittelt werden Kenntnisse und Kompetenzen aus dem Bereich des Jugendmedienschutzes, die für sich genommen nicht Gegenstand curricularer Vorgaben bzw. der Ausbildungsordnung sind. Dazu gehören beispielsweise Workshops für Schüler zur Nutzung sozialer Medien oder des Internets, zur Nutzung von Smartphones und Apps sowie zu Themen wie Cybermobbing im Rahmen des Programms „101 Schulen“, die Ausbildung von Schülern im Rahmen des sog. Schüler-Medienmentoren-Programms (SMEP bzw. SMEP aktiv) und Fortbildungen für Lehrer und pädagogische Fachkräfte. Auch Eltern-Kind-Workshops werden angeboten. Die jeweiligen Angebote werden von medienpädagogischen Referenten durchgeführt. Der Kläger koordiniert die Veranstaltungen und vermittelt Referenten.

Am 19.10.2018 beantragte die Beigeladene bei der Beklagten die Feststellung, dass ein Beschäftigungsverhältnis nicht vorliege. Sie gab dazu an, dass zu ihren Aufgaben als medienpädagogische Referentin gehöre, Termine zu vereinbaren, Dienstreisen zu koordi...

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