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SG Marburg Beschluss vom 28.11.2007 - S 12 KA 457/07 ER

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung einer Zulassungsentziehung

 

Orientierungssatz

1. Der Zulassungsausschuss für Ärzte bei der Kassenärztlichen Vereinigung kann die sofortige Vollziehung einer Zulassungsentziehung im öffentlichen Interesse anordnen.

2. Notwendig ist ein zusätzliches öffentliches Interesse an der sofortigen Entziehung. Es muss dargelegt werden, weshalb eine Vollziehung bereits vor einer möglichen gerichtlichen Überprüfung der Entscheidung geboten ist. Hierzu bedarf es einer schlüssigen, konkreten und substantiierten Darlegung der wesentlichen Erwägungen, warum gerade im Einzelfall ein besonderes Interesse an der sofortigen Vollziehung gegeben ist und das Interesse des Bürgers am Bestehen der aufschiebenden Wirkung zurückzutreten hat.

3. Fehlt dem Beschluss des Zulassungsausschusses über eine Zulassungsentziehung eine ausreichende Begründung, ist die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen den Beschluss durch einstweiligen Rechtsschutz anzuordnen.

 

Tenor

1. Es wird die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragstellerin vom 06.11.2007 gegen den Beschluss des Zulassungsausschusses für Ärzte bei der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen vom 01.11.2007 bis zur Zustellung einer Entscheidung des Antragsgegners über den Widerspruch der Antragstellerin angeordnet.

2. Im Übrigen wird der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgewiesen.

3. Der Antragsgegner hat die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin und die Gerichtskosten zu tragen. Weitere Kosten sind nicht zu erstatten.

4. Der Streitwert wird auf 25.339,00 € festgesetzt.

 

Gründe

I.

Die Beteiligten streiten im Rahmen eines einstweiligen Anordnungsverfahrens um die Anordnung der sofortigen Vollziehung einer Zulass...

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