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Schleswig-Holsteinisches OLG Urteil vom 25.05.2000 - 13 UF 88/99 (veröffentlicht am 25.05.2000)

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Leitsatz (amtlich)

Zur Berechnung des Unterhalts der Mutter einer nicht ehelich geborenen Tochter gegenüber dem Vater des Kindes bei gleichzeitigem Unterhaltsanspruch gegen einen geschiedenen Ehemann und gleichzeitiger Unterhaltsverpflichtung des Kindesvaters gegenüber einem weiteren nicht ehelich geborenen Kind.

 

Orientierungssatz

Unterhalt der Mutter eines nicht ehelich geborenen Kindes.

 

Normenkette

BGB § 1615l Abs. 2, § 1516 Abs. 1, § 1570

 

Beteiligte

Rechtsanwälte Petersen, Dr. Peters, Grimm, v. Hobe, Dr. Petersen und Schober

Rechtsanwalt Dr. Schömers

 

Verfahrensgang

AG Pinneberg (Urteil vom 19.03.1999; Aktenzeichen 60 C 23/98)

 

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts – Familiengericht – Pinneberg vom 19. März 1999 im Ausspruch zu Ziffern I., III. und V. des Tenors teilweise geändert und insoweit wie folgt neu gefaßt:

Der Beklagte wird verurteilt, für die Zeit ab 01. Dezember 1996 folgende Unterhaltsbeträge für die Klägerin zu zahlen:

  1. Für Dezember 1996 bis Dezember 1997 monatlich 355,– DM,
  2. für Januar 1998 bis Juli 1998 monatlich 400,– DM und
  3. für die Zeit vom 01. August 1998 bis zum 20. Oktober 1999 monatlich 520,– DM.

Der Unterhalt ist für die Zeit bis zum 04. Februar 1998 an die Klägerin selbst und für die Zeit ab 05. Februar 1998 an das Sozialamt der Stadt Wedel zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die weitergehende Berufung des Beklagten und die Anschlußberufung der Klägerin werden zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens in der ersten Instanz tragen die Klägerin zu 60 % und der Beklagte zu 40 %, die des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin allein.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 

Tatbestand

Die am … geborene Klägerin und der am … geborene Beklagte sind Eltern des nicht ehelich geborenen Kindes … L., geb. am ….

Der Beklagte e...

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