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Schleswig-Holsteinisches OLG Beschluss vom 03.04.2024 - 2 Wx 57/23

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Kapitalerhöhung einer GmbH mit mehreren Geschäftsanteilen

Leitsatz (amtlich)

Die Erhöhung des Stammkapitals einer GmbH macht es nicht in jedem Fall erforderlich, alle Geschäftsanteile proportional zu erhöhen, wenn das Beteiligungsverhältnis der einzelnen Gesellschafter hierdurch nicht verändert wird.

Normenkette

GmbHG § 52h; GmbHG § 52j; GmbHG § 57I; GmbHG § 57j

Tenor

Der Beschluss des Amtsgerichts Flensburg vom 25.09.2023, Az. ..., wird aufgehoben. Das Amtsgericht wird angewiesen, die Eintragung gemäß Antrag vom 14.08.2023 in der Form des Gesellschafterbeschlusses vom 15.09.2023 (Urk-Nr. des Notars H) vorzunehmen.

Gründe

I. Die Beschwerdeführerin ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit vier Gesellschafterinnen und Gesellschaftern. Das Stammkapital der Gesellschaft betrug bisher 170.000,00 EUR verteilt auf zwölf Geschäftsanteile. Die Gesellschafter H. und A. X sind Inhaber von je drei Geschäftsanteilen, die in der Summe 45,0 % des Stammkapitals umfassen. Die Gesellschafter M. und K. X halten jeweils zwei Geschäftsanteile, die in der Summe je 5 % des Gesellschaftsanteils umfassen.

Die Gesellschafter beschlossen am 14.08.2023 notariell beurkundet die Erhöhung des Stammkapitals auf 1.000.000,00 EUR durch Erhöhung der Geschäftsanteile aus einer Gewinnrücklage in Höhe von 830.000,00 EUR. Zugrunde lag ein von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bestätigter Jahresabschluss. Die Gesellschafter beschlossen die Erhöhung der jeweiligen Geschäftsanteile dergestalt, dass nur jeweils einer der von den jeweiligen Gesellschaftern gehaltenen Gesellschaftsanteile erhöht wurde. Zusammen mit den unveränderten Geschäftsanteilen blieben Frau M. und Herr K. X Inhaber von je 5 %, die übrigen zwei Gesellschafter Inhaber von je 45 % des Stammkapitals.

Der ...

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