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Saarländisches OLG Urteil vom 27.05.2009 - 5 U 481/08-58

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Keine Genehmigungsfiktion nach § 5 Abs. 1 VVG bei fehlender Schutzwürdigkeit des Versicherungsnehmers

 

Leitsatz (amtlich)

Wird ein Antrag auf Abschluss einer Kfz-Haftpflicht und ein Antrag auf Abschluss einer Kaskoversicherung gestellt, und stellt der Versicherer nur einen Versicherungsschein für die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung aus, so fehlt es an einem eine Belehrung über die Ablehnung des Weiteren Antrags erfordernden Schutzbedürfnis des Versicherungsnehmers, wenn der schon zuvor deutlich gemacht hat, er könne Kaskoversicherungsschutz nicht anbieten.

 

Verfahrensgang

LG Saarbrücken (Urteil vom 26.09.2008; Aktenzeichen 12 O 73/08)

 

Tenor

I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des LG Saarbrücken vom 26.9.2008 - Az.: 12 O 73/08 - abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

II. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung i.H.v. 115 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 115 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

IV. Der Streitwert wird auf 20.280 EUR festgesetzt.

V. Die Revision wird nicht zugelassen.

 

Gründe

I. Der Kläger unterhält bei der Beklagten seit dem 1.4.2007 für das Fahrzeug Chrysler WG (Jeep Grand Cherokee2.7 CDI) mit dem amtlichen Kennzeichen XXXXXX eine "Kraftfahrtversicherung", die ausweislich der Anlage 1 zum Versicherungsschein vom 12.4.2007 (Vers. Nr. 0000000, Bl. 13 f. d.A.) eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung beinhaltet. Die Parteien streiten darüber, ob aufgrund des Versicherungsantrags vom 2.4.2007 (Bl. 8 f./58 f. d.A.) auch ein Kaskoversicherungsvertrag zustande gekommen ist, aus dem...

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