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OLG Nürnberg Beschluss vom 25.03.2009 - 9 UF 1655/08

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Umgangsbeschränkungen bei beruflich bedingtem Umzug

 

Leitsatz (redaktionell)

Ein mit Einschränkungen des Umgangs des einen Elternteils verbundener Umzug des anderen Elternteils mit den gemeinsamen Kindern ist hinzunehmen, wenn beachtenswerte (hier: berufliche) Gründe für den Umzug sprechen (im Anschluss an OLG München in FamRZ 2008, 1774).

 

Normenkette

BGB §§ 1671, 1696

 

Verfahrensgang

AG Hersbruck (Urteil vom 03.11.2008; Aktenzeichen 4 F 52/08)

 

Tenor

I. Die befristete Beschwerde des Antragsgegners gegen die Entscheidung zu Nr. 3 des Endurteils des AG - Familiengerichts - Hersbruck vom 3.11.2008 (4 F 52/08) wird zurückgewiesen.

II. Der Antragsgegner hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.

III. Der Geschäftswert für das Beschwerde verfahren wird auf 3.000 EUR festgesetzt.

 

Gründe

Aus der mit Endurteil vom 3.11.2008 geschiedenen Ehe der Parteien sind die Kinder ... und ... hervorgegangen. Die Antragstellerin ist tschechische Staatsangehörige, der Antragsgegner besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit.

Bereits während der Trennungszeit stritten die Parteien im Verfahren 4 F 515/06 vor dem AG - Familiengericht - Hersbruck über das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Kinder. Mit Beschluss vom 12.1.2007 hat das Familiengericht nach Erholung eines schriftlichen Gutachtens der Sachverständigen Dipl. Psychologin ... vom 1.12.2006 das Aufenthaltsbestimmungsrecht für beide Kinder der Mutter übertragen. Gegen diesen Beschluss hatte der Vater, befristete Beschwerde eingelegt. Im Beschwerdeverfahren (9 UF 212/07) haben die Parteien vor dem Senat am 26.6.2007 folgende Vereinbarung geschlossen:

1. Die Eltern sind sich darüber einig, dass der gewöhnliche Aufenthaltsort der Kinder bei der Mutter ist und die Mutter dementsprechend auch aus eigenem Recht alle...

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