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OLG München Urteil vom 05.07.2007 - 6 U 4794/06

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Zum Begriff der "filmischen Verwertung"

Leitsatz (amtlich)

1. Der Begriff der "filmischen Verwertung" in § 91 UrhG a.F. ist entsprechend dem Zweckübertragungsprinzip eng auszulegen und umfasst nicht die Einstellung von Einzelbildern eines Films in ein online-Archiv im Internet.

2. Ein Schadensersatzanspruch kann in diesem Fall vom Filmhersteller auch nicht auf § 94 UrhG gestützt werden.

Normenkette

UrhG a.F. § 91; UrhG § 94

Verfahrensgang

LG München I (Urteil vom 31.08.2006; Aktenzeichen 7 O 174/06)

Nachgehend

BGH (Urteil vom 19.11.2009; Aktenzeichen I ZR 128/07)

Tenor

I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Grundurteil des LG München I vom 31.8.2006, Az. 7 O 174/06, aufgehoben und die Klage abgewiesen.

II. Die Klägerin trägt die Kosten des gesamten Rechtsstreits.

III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

IV. Die Revision zum BGH wird zugelassen.

Gründe

I. Die Klägerin macht aus eigenem und - von der B. Filmverleih- und Produktions GmbH - abgetretenem Recht Schadensersatz dafür geltend, dass die Beklagte ohne ihre Zustimmung insgesamt 593 Einzelbilder aus von der Klägerin und ihrer Zessionarin produzierten Filmen ("Die Manns", "Schtonk", "Das Boot", "Emil und die Detektive". "Das fliegende Klassenzimmer" und Bibi Blocksberg") in ihr im Internet angebotenes Online-Archiv ("www.defd.de") aufgenommen hat und es ihren Kunden ermöglicht, gegen Vergütung per Download auf die Fotos zuzugreifen.

Dies verstoße gegen die der Klägerin gem. § 91 UrhG a.F. und § 94 UrhG zustehenden ausschließlichen Verwert...

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