Leitsatz (amtlich)
Zu den (hier: fehlenden) Voraussetzungen für die Löschung eines Amtswiderspruchs im Antragsverfahren, der sich gegen die im Grundbuch eingetragene Anwachsung des Anteils eines ausgeschlossenen Gesellschafters bei den verbliebenen Gesellschaftern richtet.
Normenkette
BGB § 723 Abs. 1, § 737 Sätze 1, 3, § 738 Abs. 1; GBO § 22 Abs. 1, §§ 47, 53 Abs. 1
Verfahrensgang
AG Freising - Grundbuchamt (Beschluss vom 19.01.2015) |
Tenor
1. Die Beschwerde der Beteiligten zu 1 und 2 gegen den Beschluss des AG Freising - Grundbuchamt - vom 19.1.2015 wird zurückgewiesen.
2. Die Beteiligten zu 1 und 2 haben die gerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
3. Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 50.532 EUR festgesetzt.
Gründe
I. Die Beteiligten zu 1 und 2 sind je mit dem Zusatz "als Gesellschafter nach dem bürgerlichen Recht" im mit einem Erbbaurecht belasteten Grundbuch als Eigentümer und im Erbbaugrundbuch als Erbbauberechtigte eingetragen.
Als Inhaber des Erbbaurechts waren seit dem 2.6.1997 neben Armin Sch. die Beteiligten zu 1 und 3 als Gesellschafter bürgerlichen Rechts eingetragen. Am 28.7.1997 wurde im Grundbuch vermerkt:
Der Anteil des ausgeschiedenen ... (Beteiligter zu 3) ist den Mitgesellschaftern angewachsen; ...
Diese Eintragung beruht auf einem entsprechenden Grundbuchberichtigungsantrag damaliger (Mit-) Gesellschafter vom 30.6.1997. Zum Nachweis der Änderung im Gesellschafterbestand hatten sie die beglaubigte Abschrift eines nicht rechtskräftig gewordenen landgerichtlichen Urteils vom 11.6.1992 vorgelegt, mit dem die Klage des Beteiligten zu 3 auf Feststellung des Fortbestands seiner Gesellschafterstellung und der Unwirksamkeit seiner Ausschließung zurückgewiesen wurde. Über die gegen das Urteil eingelegte Berufung ist noch nicht entsch...